Hallo Frau Bader,
ich habe heute von der Frauenärztin gesagt bekommen, dass ich Schwanger bin. (ET- 18.08.17)
Jetzt bin ich seit 01-09-16 leider Arbeitslos und habe auf ALG1 noch bis 05-17 Anspruch. wie würde es danach aussehen, da ich ja dann in ALG2 rutsche? Hätte ich überhaupt Anspruch auf Elterngeld ?
Zudem sind mein Partner und ich noch kein Jahr zusammen und ziehen aber zum 01.02 in eine 3.Zimmer Whg. 90qm.
Können Sie mir vielleicht im voraus helfen und sagen wie es hier aussieht bezüglich ALG2 - wird hier mein Partner für mich aufkommen müssen und bezüglich Zuschüsse ect. ?
Vielen Dank und ich freue mich auf eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin J.
Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 17:28
Antwort auf:
Schwanger und Arbeitslos
Hallo,
Sie haben Anspruch auf Elterngeld, nach ihrer Schilderung jedoch nur in Höhe des Grundbetrages von 300 €.
Hartz vier bekommen Sie nur dann, wenn Ihr Partner nicht genug verdient, da Sie dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2016
Antwort auf:
Schwanger und Arbeitslos
Natürlich wird dein partner für dich auf kommen müssen, dabei ist rs egal wie lange ihr zusammen seit.
Der Staat springt nur ein wenn er zu wenig verdient.
von
sterntaler82
am 12.12.2016, 17:39
Antwort auf:
Schwanger und Arbeitslos
Mein Rat, schleunigst einen Job suchen - egal was sofern Du fit bist. Schwanger sein ist ja keine Krankheit und sagen musst Du auch nichts. Mit Ag hast Du Anspruch auf EZ, auf Mutterschutzgeld und was wichtiger ist, Du bist Krankenversichert. Zudem erhöhst Du das EG - was nämlich sonst Mindestsatz werden dürfte. Auf den hat jeder Anspruch, er wird aber mitunter auf Hartz4 angerechnet. Je nachdem ob selbst erarbeitet oder nicht.
Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 17:59