Hallo Frau Bader, ich werde also meine aktuell laufende EZ (3 Jahr des ersten Kindes) Ich habe noch 20! Tage Resturlaub aus einem individuellen Beschäftigungsverbot von vor der ehemaligen Mutterschutzzeit meines ersten Kindes. Nun habe ich gelesen, dass dieser nicht verfällt sondern im Anschluss an die Elternzeit des Kindes noch im selben oder darauffolgenden Jahr genommen werden kann. Jetzt würde ich aber meine aktuelle Elternzeit schon vorzeitig beenden um dann direkt nahtlos in den neuen Mutterschutz meines 2 Kindes zu gehen und das volle Mutterschaftsgeld aus meinem ehemaligen Vollzeitlohn zu erhalten. Danach würde ich wiederum nahtlos in die neue Elternzeit (wahrscheinlich 2 Jahre) für mein 2 Kind gehen. D.h ich gehe nach vorzeitiger Beendigung der EZ des 1 Kindes im selben oder darauffolgenden Jahr garnicht wieder arbeiten aufgrund der neuen Elternzeit. Verfällt mir dann der alte Urlaubsanspruch für die Zeit vor dem MuSchu des 1 Kindes (20 Tage) komplett wenn ich Sie nicht vorher nehme oder auszahlen lasse (was sich eigtl. er. Steuerabzug nie lohnt)? Wie mache ich es denn richtig damit dieser alte Resturlaub nicht verfällt und ich ihn noch nehmen kann ohne Zustimmungspflicht des AG? Am liebsten würde ich ihn zusammenhängend mit dem neuen Urlaubsanspruch aus der Mutterschutzgeld von Kind 2 nach Beendigung der EZ des 2 Kindes nehmen, weil ich bei vorheriger Inanspruchnahme vor dem neues MuSchu mit Zustimmung des AG eine Kündigung befürchte.
von Sienna87 am 03.04.2019, 12:46