Schwanger - in zwei Wochen Ende der EZ - Geldsorgen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger - in zwei Wochen Ende der EZ - Geldsorgen

Hallo Frau Bader, das Thema gab es schon häufig, aber bei mir gibt es eine kleine Differenz... Ich soll zum Ende des Monats zurück zur Arbeit nachdem ich ein Jahr in EZ war und EG bezog. Zuvor arbeitete ich Vollzeit und wollte nun in die Teilzeitbeschäftigung. Jetzt bin ich schwanger. Das Verhältnis zu meinem Chef ist sehr angespannt. Meine alte Stelle bekomme ich so nicht wieder und er hat keinen Hel daraus gemacht, dass er mit meiner Wiederkehr nix anfangen kann. Da wir auf das Geld angewiesen sind und ich jetzt schon nervlich angefressen bin, überlege ich ins BV zu gehen, um mein altes Gehalt wieder zu erhalten. Mein AG bekommt dich das Geld zurück bzw. wird keine Nachteile dadurch erfahren, oder? Nach der zweiten EZ will ich sowieso das Unternehmen wechseln... Würde mich wirklich sehr über eine Antwort und Hilfe freuen!

von darika am 08.01.2014, 13:28



Antwort auf: Schwanger - in zwei Wochen Ende der EZ - Geldsorgen

Hallo, in ein Beschäftigungsverbot kann sie nur gehen, wenn es sachliche Gründe gibt.Ansonsten erfüllt das den Straftatbestand des Betruges. Versuchen Sie doch, einvernehmlich die Elternzeit zu verlängern. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2014



Antwort auf: Schwanger - in zwei Wochen Ende der EZ - Geldsorgen

Wie willst du denn so einfach ins BV gehen?

von choizz am 08.01.2014, 13:42



Antwort auf: Schwanger - in zwei Wochen Ende der EZ - Geldsorgen

Ins BV gehen kannst Du nicht. Ein BV aussprechen kann nur ein Arzt oder der AG selber! Solltest Du ein BV ausgesprochen bekommen, dann würde Dein AG die Kosten durch das Umlageverfahren 2 wieder zurück bekommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.01.2014, 15:34



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