Hallo Frau Bader, das Thema gab es schon häufig, aber bei mir gibt es eine kleine Differenz... Ich soll zum Ende des Monats zurück zur Arbeit nachdem ich ein Jahr in EZ war und EG bezog. Zuvor arbeitete ich Vollzeit und wollte nun in die Teilzeitbeschäftigung. Jetzt bin ich schwanger. Das Verhältnis zu meinem Chef ist sehr angespannt. Meine alte Stelle bekomme ich so nicht wieder und er hat keinen Hel daraus gemacht, dass er mit meiner Wiederkehr nix anfangen kann. Da wir auf das Geld angewiesen sind und ich jetzt schon nervlich angefressen bin, überlege ich ins BV zu gehen, um mein altes Gehalt wieder zu erhalten. Mein AG bekommt dich das Geld zurück bzw. wird keine Nachteile dadurch erfahren, oder? Nach der zweiten EZ will ich sowieso das Unternehmen wechseln... Würde mich wirklich sehr über eine Antwort und Hilfe freuen!
von darika am 08.01.2014, 13:28