Frage: Schwanger in elternzeit

Hallo. Ich habe drei Jahre Elternzeit genommen und das zweite jahr endet im April. Jetzt habe ich erfahren das ich wieder schwanger bin Stichtag Ende September. Jetzt würde ich gerne das dritte Jahr meines ersten Kindes aufheben. Ist es möglich das dritte Jahr beim Arbeitgeber wieder zurück zu nehmen und dann mit Resturlaub und BV bis zum Mutterschutz hinzuarbeiten? Lg

von Summybummy am 25.01.2018, 15:03



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Hallo, nein, das ist nicht möglich. Sie können die vorherige EZ frühstens am Tag vor Beginn des neuen Mutterschtzes beenden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Du kannst die Elternzeit nicht beenden um ein BV zu bekommen. Du kannst die Elternzeit beenden und Teilzeit/Vollzeit arbeiten. Nicht genommene Elternzeit wird dir wieder gut geschrieben. Liebe Grüße Ryberia

von Ryberia_16 am 25.01.2018, 15:13



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Wenn ich dann Resturlaub nehme dann würde ich im 6 Monat quasi wieder anfangen zu arbeiten und dann wäre es ja nicht ausgeschlossen das ich ein BV bekomme. Muss ich meinem Arbeitgeber jetzt schon sagen das ich schwanger bin oder kann ich bis zum dritten Monat warten.

von Summybummy am 25.01.2018, 15:33



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Jaein. Dein AG ist verpflichtet dich in einer Ersatztätigkeit einzusetzen. Erst wenn das nicht geht würdest du ein BV bekommen, aber auch dann wäre es nicht möglich die Elternzeit für das BV zu beenden. Beendest du jetzt mit Zustimmung deines AG die Elternzeit, nimmst dann deinen Resturlaub, trittst am erst Tag an und sagst du bist schwanger, gehst nach Hause und bekommst ein BV ist das Betrug, da du ja bereits von der Schwangerschaft wüsstest, genauso wie deine Krankenkasse weiß, das du schwanger bist. Beendest du die Elternzeit, nimmst Resturlaub und wolltest bis zum Mutterschutz arbeiten, bekommst aber vom Gynäkologen ein individuelles BV wegen weiß der Geier was, ist das natürlich vollkommen in Ordnung und rechtlich wie moralisch einwandfrei. Deinem AG musst Du die Schwangerschaft überhaupt nicht mitteilen, eine Pflicht gibt es nicht. Wenn ich meinen Arbeitsplatz allerdings behalten wollen würde, würde ich nicht versuchen durch irgendwelche krummen Dinger und Betrügereien mich um 9 Monate Arbeit in voller Bezahlung herumdrücken und ehrlich mit meinem AG sprechen. Wenn es dir um das EG geht, kannst du dort vielleicht Teilzeit arbeiten, auch während der Elternzeit. Liebe Grüße Ryberia

von Ryberia_16 am 25.01.2018, 16:18



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Ich will die Elternzeit ja jetzt nicht sofort beenden. Ich will nur das dritte Jahr nicht antreten. Bin jetzt in der 5. Woche schwanger und Ende April endet das zweite Elternzeit Jahr. Hab dann noch 24 Tage Urlaub. Bei meinem ersten Kind wurde ich quasi dazu gezwungen mir ein BV zuholen da die mich nicht gebrauchen konnten und genervt waren. Habe bis zum 6. Monat gearbeitet, kassiert. Ich würde gerne bis Mutterschutz arbeiten aber ich weiß jetzt schon das wenn ich wieder an der Kasse sitze und mal auf wc muss weil Kind auf Blase drückt oder nasenbluten hab das niemand da ist der mich dann raus löst aus der kasse. Darum würde ich mir dann ein BV wieder holen. Mal abgesehen davon das ich nicht wirklich weiß wie die Schwangerschaft verlaufen wird und wie es mir im 6. Monat geht. Das wäre ja dann aber kein betrug wenn ich jetzt einfach das dritte ja zurücknehmen und Ende Mai zwecks Urlaub erst anfange zu arbeiten. Ich will die Schwangerschaft nicht verheimlichen oder bis zum Urlaub warten sondern würde das noch vor arbeitsbeginn sagen aber erst wenn die ersten drei Monate um sind. Also ist es jetzt betrug was ich vorhabe?

von Summybummy am 25.01.2018, 16:54



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Ja, im Grunde genommen schon. Weil, wärst du nicht schwanger würdest du ja auch nicht wieder arbeiten, oder? Davon ab musst du nicht das komplette 3te Jahr nehmen. Denke mal da ist dein Denkfehler. Du beendest die laufende EZ einfach zum neuen Mutterschutz - das darfst du in dem Falle auch ohne Zustimmung des AG. Bekommst dann das volle Mutterschaftsgeld und kannst das was an restlicher Ez übrig ist dann später nehmen. Dir geht also nichts verloren. Willst du vorher die EZ beenden, musst der AG zustimmen. Und wenn es bei der ersten Schwangerschaft schon den Stress gab, was glaubst du wie begeistert die dann sind wenn die von dieser Tour erfahren... Davon ab, die KK ist doch nicht blöde. Du warst doch sicherlich schon beim Arzt und hast dir die Schwangerschaft bescheinigen lassen, oder? Dann erkennen die doch anhand dessen, den Abrechungen, der Meldung des AG über das EZ-Ende recht genau wann du schon Bescheid wusstest. Und das du die EZ vorzeitig beendet hast um dann nach dem Urlaub ins BV zu starten... Rechnen können die auch schon noch - und da die das am Ende alles zahlen, werden die wohl kaum begeistert sein... Davon ab, wenn es um das neue EG geht, du kannst doch TZ innerhalb der EZ arbeiten. Evtl schaust du da mal. Bis zu 30 Std die Woche geht das, bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Sollte es dann zum Ende der Schwangerschaft zu Komplikationen kommen die ein BV rechtfertigen, ist das ein anderer Stellenwert.

Mitglied inaktiv - 25.01.2018, 17:06



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

So wie du das schilderst gibt es keinen Grund für ein BV. Deine Tätigkeit ist einer schwangeren zuzumuten und wie sich dein AG dir gegenüber verhält ist für ein BV egal. Wirst du dort 'gemobbt' bleibt dir nur eine Krankschreibung, da du ja dann nicht arbeitsfähig bist. Deine Krankenkasse wird prüfen warum du ein BV bekommen hast und dann deinen Arbeitsplatz prüfen. Mit Einverständnis deines AG kannst du die Elternzeit aufheben, aber er kann dich nicht zwingen dir ein BV zu holen. Denn dann würdet ihr die Krankenkasse jeden Monat um die Höhe deines Gehaltes betrügen, dein AG zahlt es ja während eines BV nicht. Du kannst auch das dritte Jahr zum neuen Mutterschutz beenden und bis dahin bis zu 30 Stunden Teilzeit arbeiten, auch bei einem anderen Arbeitgeber. Vielleicht ist das ja eine Möglichkeit, denn so steigert sich auch dein EG.

von Ryberia_16 am 25.01.2018, 17:07



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Also ich habe das dritte Jahr Elternzeit erst im November beantragt und bekommen weil ich den arbeitsstress und die kinderwunsch Behandlung sonst nicht unter einen Hut bekommen hätte. Ansonsten wäre ich auf 450 Euro im Mai angefangen in Elternzeit wenn ich bis dahin nicht schwanger gewesen wäre. Nun ging es doch sehr schnell und ich Ärger mich das dritte Jahr genommen zu haben Aber dieses muss man ja auch rechtzeitig beantragen. Naja nun ist es so wie es ist. Ich werde dann die Elternzeit einen Tag vor Mutterschutz beenden Wenn die Kollegen dich ignorieren und du an der kasse sitzt und nicht mehr kannst und dich nicht raus holen um mal die Beine zuvertreten das ist es ja schon Mobbing. Aber will man hochschwanger sich mit den Kollegen wegen Mobbing anlegen? Heißt doch eh dann die ist schwanger und empfindlich. Ich weiß ja auch aus sicherer Quelle das es sich in dem Laden noch verschlimmert hat mit Personal Mangel usw. Bescheissen will ich ja nicht. Aber ich weiß auch das ich nach einer Woche wieder am Ende gewesen wäre in dem Laden.

von Summybummy am 25.01.2018, 17:24



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Also ich hab das jetzt verstanden das es nicht so leicht ist Ein BV zu bekommen. Und krankschreiben lassen usw das ist ja wieder vorprogramierter Stress. Dann habe ich am Ende nur noch 8 Monate über von dem dritten Jahr aber lieber so und meinem ungeborenen geht es gut. Danke für die Antworten.

von Summybummy am 25.01.2018, 17:31



Antwort auf: Schwanger in elternzeit

Hallo, das einzige, was du beachten musst, ist, dass du dann nur sehr wenig bzw vermutlich nur den Mindestsatz Elterngeld bekommst, weil du ja in den 12 Monaten vor der Geburt kein Einkommen hattest. Der Mindestsatz liegt bei 300,- Euro pro Monat plus 10% Zulage, wenn dein erstes Kind noch unter 3 Jahren alt ist.

von kaethchen am 25.01.2018, 20:37



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