Sehr geehrte Frau Bader Ich bin schwanger (ET Juli 2015) und arbeite seit 2009 in der Schweiz. Ich möchte nach der Geburt, etwa im September oder Oktober mit meinem Partner nach Deutschland zurück kehren. Was steht uns an Leistungen zu oder hat jemand Erfahrungen, von denen er berichten kann? Neben den Leistungen die ich als Mutter bekommen würde (habe ich hier überhupt Anrecht?) interessieren mich noch Leistungen zum ALG1 für meinen Freund, müsste er mind. 1 Tag in DE gearbeitet haben? Ich habe dies hier gefunden: "Eine Beschäftigung in Deutschland nach einer Auslandsbeschäftigung ist nicht erforderlich, wenn deutsche Staatsangehörige innerhalb der Rahmenfrist gem. § 143 SGB III vor dem 01.04.2012 in der Schweiz gearbeitet haben." Wir sind ein wenig ratlos da uns viele Unterschiedliche Aussagen von Ämtern getroffen wurden, welche sich wiedersprechen. Wir sind daher für jeden Tipp sehr dankbar.
von Maria1987007 am 10.03.2015, 23:25