Hallo, ich habe folgendes Problem mein 1stes Kind kam letztes Jahr am 05.10.2018 zur Welt ich habe bis zum 01.12 elternzeit beantragt. Im März 2019 habe ich bei meinem Arbeitgeber mit einem Minijob als Pflegeassistentin im Altersheim angenommen jetzt im August erfuhr ich dass ich erneut schwanger sei und der ET ist der 28.12.19 heißt noch dieses Jahr aufgrund der Arbeitsverhältnisse wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt mir stellen sich jetzt einige Fragen wie 1. Muss der Arbeitgeber weiter 450 Euro bezahlen ? 2. Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld? 3. Wenn ich erneut elternzeit beantrage werden die letzten 12 Monate vor der Geburt des 1 Kindes gezählt oder vom 2.Kind aufgrund des Minijobs ? Danke im voraus LG
von
Lisi96
am 14.09.2019, 20:58
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
sie bekommen den Lohn weiter, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden, also den Lohn aus der geringfügigen Tätigkeit.
Ansonsten beenden Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit, da lebt der alte Vertrag wieder auf und Sie erhalten Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn.
Das Elterngeld bemisst sich aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, ausgeklammert werden dann das Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind und Elterngeld vom ersten Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2019
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Ja der AG zahlt 450€ weiter
Du beendest deine Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz. Ist ja dann nov. Dann lebt der alte vertrag auf und dein AG zahlt so wie beim ersten Kind.
Neues Elterngeld: ja die 12 Monate vor Geburt... Aber Monate mit Elterngeld (bis Kind 1 14 Monate alt war) und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Dein mini job zählt auch.. Aber du müsstest ja fast das selbe EG wie jetzt bekommen... Okt 19 ist ja EG und nov 19 ja schon Mutterschutz. Geschwisterbonus gibt es auch dazu.
Mitglied inaktiv - 14.09.2019, 21:11