Hallo, meine Tochter wurde am 04.06.2007 geboren. Ich habe damals direkt 3 Jahre Elternzeit beantragt. Diese läuft also bis zum 03.06.2010. Jetzt bin ich wieder schwanger und habe Termin am 03.01.2009. Ich möchte jetzt auch wieder 3 Jahre beantragen. Verfällt die restliche Elternzeit meiner ersten Tochter? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass man davon noch etwas Zeit "retten" kann? Danke und lg Sandra
Mitglied inaktiv - 28.11.2008, 15:16