Hallo Frau Bader,
ich bin erneut Schwanger aber noch in Elternzeit!
Nach der Geburt meines ersten Kindes arbeitete ich in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber.
Dann wurde ich schwanger mit meinem zweiten Kind und bin jetzt offiziell noch bis März 2020 in Elternzeit, arbeite aber während der Elternzeit auf Minijob Basis bei meinem Arbeitgeber.
Nun bin ich erneut schwanger mit Kind Nummer drei.
Mein Teilzeitvertrag ruht entsprechend aktuell und der Vertrag auf Minijob Basis endet automatisch mit Ende der Elternzeit.
Wie wäre hier nun aber der beste Vorgang um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten?
Gibt es eine bestimmte Stelle an die ich mich wenden kann, um mehr darüber zu erfahren?
Vielen Dank und Grüße
von
Juli-Mami
am 10.02.2019, 11:09
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
am sinnvollsten ist es, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit zu beenden, dann lebt der ursprüngliche Vertrag wieder auf. Vorsichtshalber kann man die Minijobsache auch zu Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2019
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Du beendest einfach die EZ zum neuen Mutterschutz, damit lebt der eigentliche Vertrag wieder auf. Dürfte dann der TZ-Vertrag sein denn du scheinst nach dem ersten Kind den früheren Vertrag dauerhaft in TZ geändert zu haben.
Findest du auch alles hier: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
Das mit dem Mutterschutz findest du auf Seite 109.
von
Felica
am 10.02.2019, 19:59