Frage:
Schwanger in Elternzeit
Hallo :) Ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten.
Und zwar habe ich noch Elternzeit bis zum 19.06.2019 (Elterngeld bekomme ich nicht mehr, weil ich 2 Jahre genommen habe).
Jetzt bin ich wieder schwanger, der ET ist der 03.07.2019.
Wie läuft das jetzt mit der Elternzeit?
Elternzeit für das zweite Kind kann ich dann auch erst 8 Wochen nach der Geburt einreichen? Also, würde es pünktlich am 03.06 kommen, hätte ich dann die "neue" Elternzeit ab 29.07.2019, die "alte" geht bis zum 19.06 - was ist dann mit den 5 1/2 Wochen dazwischen? Gilt da dann ganz normal "Mutterschutz"? Bedeutet das, dass mein Chef mir in der Zeit Mutterschaftsgeld zahlen müsste? Ich hoffe nicht - der rastet aus! Trau mich sowieso kaum, ihm davon zu erzählen.
von
Ashey
am 09.10.2018, 12:00
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, wann der Mutterschutz beginnt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2018
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
ET ist der 03.06 - ist ein Tippfehler
von
Ashey
am 09.10.2018, 12:02
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
wann beginnt der mutterschutz? wenn er nach der elternzeit beginnt, musst du nach der ersten elternzeit eben arbeiten bis der neue mutterschutz beginnt oder du überbrückst mit urlaub oder +berstunden. oder du verlängerst die erste elternzeit bis auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. vorteil da wäre, dass du im mutterschuzt dann den vollen arbeitgeberzuschuss erhälst elternzeit fürs zweite kind beginnt entweder ab geburt oder ab einen tag nach mutterschutz. ende jahresweise immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag des kindes. den rest von elternzeit kind 1 kannst du übertragen, bis das kind 8 wird (also einen tag vor dem 8. geburtstag muss der rest ENDEN)
von
mellomania
am 09.10.2018, 13:00
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Vielen Dank, aber das war ja gar nicht meine Frage :-D
von
Ashey
am 09.10.2018, 13:49
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Du beendest deine laufende Ez zum neuen Mutterschutz, also etwa um Ostern herum. damit lebt dein VZ-Vertrag wieder auf, du bekommst das volle Mutterschaftsgeld. Heißt wie beim ersten Kind AG-Anteil und KK. Sobald das Kind auf der Welt ist meldest du dem AG die neue EZ von Kind2. Das was an EZ von Kind 1 übrig ist kannst du dann noch bis zu dessen 8ten Lebensjahr nutzen. Dann dem AG entsprechend frühzeitig mitteilen.
Beendest du die laufende EZ vom ersten Kind nicht, beginnt dein Mutterschutz, dein AG muss aber dir kein Mutterschaftsgeld zahlen weil dein Vertrag ja ruht. Frühstens wenn deine normale EZ dann abläuft müsste er dann ab dem Tag zahlen. Du verschenkst also Zeit, denn Mutterschutz und EZ laufen dann gleichzeitig, Geld und Urlaubstage. Den für den Mutterschutz erwirbst du neuen Urlaubsanspruch. Ohne irgendeinen Vorteil zu haben.
Dein AG hat keinen Grund auszurasten, er bekommt das Geld von der KK wieder. kann also nicht dein Problem sein. Wenn der deshalb ausrastet würde ich eh die Zeit nutzen um mir einen neuen Job zu suchen.
von
Felica
am 09.10.2018, 14:53
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Danke für deine tolle Antwort!
Ja, ich bin eh schon auf der Suche nach was Neuen, weil ich auch schon das letzte Elterngeld einklagen musste :(
Ach ja, alles nicht so leicht - aber vielen Dank für die Antwort :)
von
Ashey
am 09.10.2018, 15:00
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Danke für deine tolle Antwort!
Ja, ich bin eh schon auf der Suche nach was Neuen, weil ich auch schon das letzte Elterngeld einklagen musste :(
Ach ja, alles nicht so leicht - aber vielen Dank für die Antwort :)
von
Ashey
am 09.10.2018, 15:00