Hallo Frau Bader, Ich habe noch bis 02/2019 Elternzeit von Kind 1, Kind 2 kommt Ende Juli 2018 zur Welt. Da ich Elterngeld bis 02/2018 bekomme meine Frage: ich würde die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig beenden zum 03/2018 und komme dann ins Beschäftigungsverbot (Beschäftigungsverbot ist in diesem Job ein muss) wenn der AG mit einverstanden ist, habe ich dadurch iwelche Nachteile oder ist dies so möglich? Die andere Variante wäre auch zu verkürzen auf 03/2018 und dann alles an Urlaub und Üstd zu nehmen oder entstehen dadurch iwelche Nachteile die ich micht berücksichtige? Natürlich muss der AG einverstanden sein. DANKE Lg
von Schnullerschnute24 am 22.11.2017, 08:39