Frage: Schwanger in Elternzeit

Hallo, meine derzeitige Elternzeit geht bis 02/2019 ich habe mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen,dh ab März 2018 bekomme ich kein Geld mehr und wollte 450€ oder sogar mehr dazu verdienen, jetzt bin ich aber wieder schwanger und kann auf meiner Arbeit nicht arbeiten (erste Schwangerschaft sofort Beschäftigungsverbot). Es sind 5Monate wo ich nichts bekomme bzw ich könnte wieder Mutterschutz bekommen wenn ich die Elternzeit abbreche von Kind 1richtig? Aber woher kann ich Geld beziehen in den restlichen Monaten wo ich kein Elterngeld mehr bekomme aber auch nicht arbeiten kann?? Einen anderen 450€ Job oä zu bekommen schwanger und nur auf 3-4Monate erscheint mir schwierig. Danke für eine Antwort. Lg

von Schnullerschnute24 am 16.11.2017, 08:14



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu mit der Zusatzinformation, was denn gewesen wäre, wenn sie nicht schwanger geworden wären. Wären Sie dann zur Arbeit zurückgekehrt oder haben Sie länger Elternzeit beantragt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2017



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

warum solltest du ein BV bekommen? da du in elternzeit bist momentan bekommst du eh keines weil du ja nicht arbeitst. du kannst deine EZ auf einen Tag vor dem neuen mutterschutz kündigen. ohne arbeit kein geld. der Vater ist für euch verantwortlich. ER muss für euch sorgen. wer sonst? wir? staat? hmmm...

von mellomania am 16.11.2017, 13:26



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

War von Anfang an abgemacht das du nach dem Jahr wieder mit dem Minijob anfängst, sprich hattest du das dem AG mitgeteilt wie du die EZ gemeldet hast? Falls ja, dann würde diese Vereinbarung durchaus greifen. Falls nein, hast du da eher Pech. Den wie willst du nachweisen das Du nichtschwanger wirklich arbeiten wolltest? Zudem, ist die Kinderbetreuung gesichert?

Mitglied inaktiv - 16.11.2017, 20:08



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Es war mit dem AG ausgemacht ab März 2018 entweder auf 450€ oder sogar mehr Std wieder zu kommen. Meine Elternzeit geht regulär bis 02/2019, da ich Basis Elterngeld bekomme, darf ich ab März 2018 bis 30std dazu verdienen, was ich auch wollte. Ich will nicht ins Beschäftigungsverbot, ich wollte nur der Verständigung halber schreiben das ich damals gehen MUSSTE, es gibt Berufe wo es eine starke Gefahr für Mutter und Kind gibt wie in meinem Beruf!!! Ohne Arbeit kein Geld, ich würde gern arbeiten aber wie gesagt ich DARF nicht, zumindest nicht in dem Beruf!!! Schön für manche die die Probleme nicht haben und ein Verdienst reicht, mein Mann arbeiter Vollzeit, also nicht Arbeitslos oder so.

von Schnullerschnute24 am 17.11.2017, 10:25



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