Hallo Frau Bader, meine Tochter ist jetzt 19 Monate alt. Ich habe mein Elterngeld auf 2 Jahre gesplitet. Ich werde ab September wieder in meinen bisher ausgeübten Job zurückkehren. Wir planen ab Juni diesen Jahres ein weiteres Kind. Wie verhält sich das mit dem Elterngeld? Bekomme ich dann bei Kind zwei nur den Mindestsatz oder wird das Geld vor Kind 1 und die Monate die ich vor Kind 2 arbeiten gehe?
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
citygirl86
am 16.04.2015, 17:33
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Um so später das Kind, um so höher das EG (weil dann entsprechend mehr Monate gearbeitet)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2015
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Es zählen immer die 12 Monate vor dem Mutterschutz des "neuen" Kindes.
Die Monate vom zweite Elterngeldjahr von Kind 1 gehen mit 0 € in die Berechnung.
LG
von
Lewanna
am 16.04.2015, 18:17
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Danke für deine Antwort. Doch leider verstehe ich deinen zweiten Satz nicht :-(. Mir ist klar das immer die zwölf Monate vor der Geburt zählen. Aber wenn ich im Juni schwanger werden würde, würde ich 6 Monate bzw 5 Monate bis zum nächste MuSchu arbeiten gehen.
von
citygirl86
am 16.04.2015, 18:37
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Alles was du ab September verdienst, geht in die Berechnung ein.
Alles vorherige sind Nullrunden!
Lg
von
Colien07022004
am 17.04.2015, 08:32