Hallo Frau Bader, ich habe ein paar grundsätzliche Fragen zum Mutterschutzgeld und Elternzeit/resturlaubsregelungen bei Schwangerschaft mit dem 2 Kind innerhalb einer laufenden Elternzeit des 1 Kindes. Zu meiner Situation: ich bin gerade mit dem 2ten Kind schwanger (Geburtstermin 21.06.2019) und gleichzeitig aber noch im 3 Jahr Elternzeit des ersten Kindes (geboren 11.08.2016). Diese Elternzeit würde offiziell also noch bis zum 10.08.2019 gehen und am 11.08.2019 müsste ich ganz normal wieder Vollzeit arbeiten, weil bisher noch nichts anderes, also auch keine Teilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist. Ich habe meinem Arbeitgeber bis dato aus persönlichen Gründen aber noch nichts über meine 2te Schwangerschaft erzählt, möchte dies aber nun tun zumal mein neuer Mutterschutz ja am 10.05.2019 schon beginnt . Ich möchte dann auch rechtlich unbedingt alles richtig machen, weshalb ich mich nun an Sie wende. Habe hier schon öfter ähnliche Fragen gelesen und im Prinzip auch verstanden, dass man wohl dann die laufende Elternzeit rechtzeitig aktiv kündigen muss, damit kurzfristig/zeitig das alte Arbeitsverhältnis wieder auflebt und man im im neuen Mutterschutz dann auch ganz normal vollles Mutterschutzgeld für die Mutterschutzzeit erhält. 1)Ich stelle mir nur die ganze Zeit die Frage auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, bzw. ob dies denn so rechtens und auch gängig ist oder mir der Arbeitgeber das irgendwie vorenthalten kann oder ich wenn ich das tue von ihm oder auch der Krankenkasse "dumm" angeschaut werde, da ich ja die 3 vollen Jahre Elterzeit zuvor schriftlich schon vereinbart hatte und Mutterschaftsgeld immer nur dann bezahlt wird wenn man zuvor gearbeitet hat und das Arbeitsverhältnis nicht ruht (ich glaube mich zu erinnern, dass die Krankenkasse dafür die letzten 3 Monatslöhne vor Beginn als Grundlage genommen hat) und mir somit diesesmal gar kein Mutterschaftsgeld bzw. nur irgend ein Mindestsatz von AG und KK zusteht? 2)Falls dies rechtens ist, bekomme ich denn dann tatsächlich basierend auf meinem ehemaligen Monatslohn welchen ich noch vor Geburtstermin meines ersten Kindes bekam den kompletten täglichen Höchstzuschuss vom Arbeitgeber (beim ersten Kind war das zumindest aufgrund meines damaligen Gehalts noch so) und den anderen Rest von der Krankenkasse, so dass ich mein altes monatliches Vollzeit Netto für die komplette Mutterschutzzeit auf dem Konto habe, obwohl ich ja fast die letzten 3 Jahre gar nicht mehr gearbeitet habe? 2a) Und welchen letzten Nettolohn und welche Steuerklasse zieht die Krankenkasse denn zur Berechnung heran, wenn seit meiner Elternzeit das Grundendgeld meiner zugehörigen Entgeldgruppe laut Tarifvertrag gestiegen ist(was hier der Fall ist)?Das aktuelle höhere Monatsentgeld aber gleichzeitig auch die aktuell für mich geltende Lohnsteuerklasse 5, so dass ich dann aber wegen der aktuellen ungünstigeren Lohnsteuerklasse trotzdem insgesamt etwas weniger Netto bekomme als damals mit der Lstkl. 3? 3)Da ich es jetzt auch rechtlich richtig machen will, würde ich gern noch konkret wissen zu welchem Termin ich genau meine aktuelle Elternzeit beim Arbeitgeber beenden muss und welche Formulierung das Schreiben haben sollte. Nochmal kurz die Sitiation: Ich hatte auf 3 Jahre Elternzeit für meinen Grossen verlängert (geboren 11.08.2016). Meine derzeitige Elternzeit würde also bis zum 10.08.2019 gehen. Mein neuer Mutterschutz beginnt schon zum 10.05.2019. Muss ich dann die laufende Elternzeit zum 09.05.2019 schriftlich beenden (muss ich mir das dann auch schriftlich rückbestätigen lassen?) Reicht es zu schreiben, dass man aufgrund der zu erwartenden Geburt des zweiten Kindes zu Termin X die aktuell laufende Elternzeit vorzeitig zum 09.05.2019 kündigt und eine schriftliche Bestätigung dessen wünscht ohne weiteres zu schreiben? Kann mir an diesem Tag dann auch nicht gekündigt werden bis am nächsten Tag der neue Mutterschutz beginnt? 3a) Fliesst das volle Mutterschaftsgeld dann danach automatisch oder muss ich selbst noch aktiv werden? Für die neue Elternzeit reicht ein Schreiben erst nach der Geburt dann aus ?? 4) und kann ich die restlichen Tage dieser laufenden Elternzeit vom ersten Kind jemals nochmal ohne Arbeitgeberzustimmung nehmen, sind ja dann nur 3 volle Monate (10.05-10.08.2019)? Bspw. direkt im Anschluss an das Ende der Elternzeit für das 2te Kind (geplant sind hier erstmal nur 2 volle Jahre) oder wenn gewollt auch problemlos später? 4a) Falls ja mit welcher Ankündigungsfrist zuvor muss ich diese verbleibende Zeit um die ich jetzt vorzeitig beende anfragen und genehmigen lassen? Oder sollte das direkt nach Geburt des 2 Kindes schon gleichzeitig mit Anmeldung der neuen Elternzeit passieren, wenn es direkt im Anschluss genommen werden soll/muss?? 5)Und wie verhält es dich mit Resturlaubstagen vor der ersten Elternzeit? Hier habe ich noch 20 Tage. Verfallen diese irgendwann oder wann und mit welcher Frist/Ankündigungszeit muss ich diese spätestens nehmen? Tut mir leid für die vielen Fragen. Will aber nichts falsch machen oder versäumen und leider stehen gerade viele Fragen im Raum. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von Sienna87 am 27.03.2019, 11:13