Hallo, ich habe im Januar 2013 ein Baby bekommen. Habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht und gehe jetzt ab Februar in Teilzeit bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten mit befristetem Teilzeitvertrag bis zum Ende der Elternzeit, dann greift mein Vollzeitvertrag wieder. Wir überlegen nun, ein weiteres Kind miteinander zu bekommen. Da ich im Sommer 40 werde, weiß keiner, wie lange das wohl dauert, aber deswegen wollen wir auch nicht mehr ewig warten (die Vorstellung ist in der Theorie, im Sommer wieder zu starten). Ich würde in meinem Beruf sofort ein volles Beschäftigungsverbot bekommen (leider, in meiner Schwangerschaft ging noch ein halbes, aber das macht der AG nicht mehr). Angenommen, ich würde im Herbst während der Teilzeitarbeit schwanger werden, klar, dann bekäme ich das entsprechende Gehalt im BV weiter. Was ist denn dann, wenn dieser Vertrag ausläuft und der Vollzeitvertrag wieder greift? Und wonach würde sich dann die Auszahlung richten? Nach dem reinen Tarifvertrag oder meinem durchschnittlichen Einkommen vor der ersten Schwangerschaft (da wären sowohl Dienst- als auch Schichtzulagen enthalten)? Wieviel kann sich der AG wirklich von diesem Geld im BV zurückholen? Hab ein sehr gutes Verhältnis zu ihm und möchte das eigentlich nicht gefährden - aber meine Lebensplanung ist ja auch nicht unwichtig... Vielen Dank für alle Antworten, die kommen :-)
von KerstinG74 am 31.01.2014, 12:45