schwanger in Elternzeit, Berufsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schwanger in Elternzeit, Berufsverbot

Hallo, ich habe im Januar 2013 ein Baby bekommen. Habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht und gehe jetzt ab Februar in Teilzeit bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten mit befristetem Teilzeitvertrag bis zum Ende der Elternzeit, dann greift mein Vollzeitvertrag wieder. Wir überlegen nun, ein weiteres Kind miteinander zu bekommen. Da ich im Sommer 40 werde, weiß keiner, wie lange das wohl dauert, aber deswegen wollen wir auch nicht mehr ewig warten (die Vorstellung ist in der Theorie, im Sommer wieder zu starten). Ich würde in meinem Beruf sofort ein volles Beschäftigungsverbot bekommen (leider, in meiner Schwangerschaft ging noch ein halbes, aber das macht der AG nicht mehr). Angenommen, ich würde im Herbst während der Teilzeitarbeit schwanger werden, klar, dann bekäme ich das entsprechende Gehalt im BV weiter. Was ist denn dann, wenn dieser Vertrag ausläuft und der Vollzeitvertrag wieder greift? Und wonach würde sich dann die Auszahlung richten? Nach dem reinen Tarifvertrag oder meinem durchschnittlichen Einkommen vor der ersten Schwangerschaft (da wären sowohl Dienst- als auch Schichtzulagen enthalten)? Wieviel kann sich der AG wirklich von diesem Geld im BV zurückholen? Hab ein sehr gutes Verhältnis zu ihm und möchte das eigentlich nicht gefährden - aber meine Lebensplanung ist ja auch nicht unwichtig... Vielen Dank für alle Antworten, die kommen :-)

von KerstinG74 am 31.01.2014, 12:45



Antwort auf: schwanger in Elternzeit, Berufsverbot

Hallo, bei einem BV bekommt man immer den Lohn, den man ohne BV bekäme Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



Antwort auf: schwanger in Elternzeit, Berufsverbot

Nach der TZ Vereinbarung bekommst Du den alten Lohn dann wie vor dem ersten Kind. Idealerweise so schwanger werden dass viele Vollzeitgehälter dann in die Berechnung kommen. Aber wie Du selbst schriebst, planen kann man das schwanger werden nur begrenzt. Der AG bekommt alles wieder von der Krankenkasse.

von Sternenschnuppe am 31.01.2014, 12:52



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