Frage:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
Hallo
Wir haben nächste Woche Sommerfest in der Schule. Die Kinder der Klasse meines Sohnes haben für ein Klassenfest einen Tanz einstudiert und anlässlich des Klassenfestes aufgeführt.
Nun soll dieser auf dem Sommerfest vor allen Klassen, Eltern, Geschwistern etc. erneut aufgeführt werden.
Mein Sohn möchte das nicht, er sagt er will da nicht vorgeführt werden, es wird gefilmt und er möchte nicht im Internet erscheinen bei so einem Tanz.
Die Lehrerin argumentiert mit Schulpflicht, Pflichtveranstaltung, müsste alles umplanen etc.
Sie versucht ihn umzustimmen.
Telefonat mit mir war heute.
Wie sieht das rechtlich aus ? ( ich werde das nicht zulassen, aber die Rechtslage interessiert mich schon )
Vielen Dnak
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2017, 20:40
Antwort auf:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
Hallo,
ich denke, das Kind hat eine Anwesenheitspflicht, aber keine Pflicht zum Auftritt.
Im Rahmen des Persönlichkeitsrechtes muss man keine Videoaufnahmen dulden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2017
Antwort auf:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
es darf nicht gefilmt werden, wenn nur einer dagegen ist. ist bei uns im kindergarten auch so. da müssen ALLE einverstanden sein. ich kann deinen sohn verstehen. wenn die lehrerin in zwingen möchte finde ich das schon bedenklich. wende dich an die schulleitung!
von
mellomania
am 27.06.2017, 21:34
Antwort auf:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
Danke für Deine Antwort.
Auch nicht bei Massenveranstaltungen ?
Ich will ansich nicht verbieten lassen zu filmen nur wegen uns, dann macht er halt nicht mit ( für uns völlig klar )
Dazu sagt er auch dass irgendwer eh filmt. Auch wenn es verboten ist.
Habe ihm gesagt er soll seiner Lehrerin sagen, dass sie aufhören soll ihn zu bedrängen und mich anrufen wenn sie darüber sprechen möchte.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2017, 21:47
Antwort auf:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
Ich denke auch es ist ihm unabhängig von der Filmerei unangenehm vor allem Menschen. Und auch das alleine respektiere ich.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2017, 21:52
Antwort auf:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
Schulpflicht ist meinem Verständnis nach Anwesenheitspflicht. Er muss am Unterricht teilnehmen. Dass er sich am Unterricht beteiligt ist doch auch nicht verpflichtend. Gibt ggf schlechte Noten ja, aber eine Pflicht zur Mitarbeit gibt es doch nicht. Insofern muss doch die Anwesenheit beim Sommerfest die Schulpflicht erfüllen.
Wäre zumindest mein Verständnis. Wie es rechtlich aussieht finde ich aber auch interessant und bin gespannt auf die Antwort.
Finde ich toll, wie gut du deinen Sohn da unterstützt.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 27.06.2017, 22:02
Antwort auf:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
Danke.
Leider hatte ich eine Mutter die mich zu Künststücken zwang wenn Besuch da war etc. Singen, Flöte, Klavier etc.
Selbst bei den netten Begrüßungsrunden beim Kinderturnen meiner Kinder bekam ich noch Fluchtgedanken und konnte es ganz ganz schwer aushalten.
Daher stehe ich da ganz ganz fest hinter ihm und nehme seine eigenen Grenzen sehr ernst. In Bereichen die vermieden werden können, zur Schule muss er dennoch :-)
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2017, 22:07
Antwort auf:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
Ich kann es verstehen, hier sind die Tanzvorführungen der 6. ziemlich fremdschäm- behaftet und meine Tochter würde das auch ablehnen.
Glücklicherweise konnten die Kinder in kleinen Gruppen selbst entscheiden, was sie vortragen wollen.
Ich verstehe aber die Lehrerin, die die Klasse zusammen halten will und natürlich befürchtet,dass dann andere auch nicht wollen.
Wie wäre es, um des lieben Frieden willen, wenn dein Sohn die Darbietung ansagt?
von
Tini_79
am 28.06.2017, 05:07
Antwort auf:
Schulpflicht, öffentliche Aufführung, Kind möchte das nicht
Mir gefällt deine Unterstützung auch sehr.
Es kann selbstverständlich keine Pflicht zur öffentlichen Aufführung geben. Falls die Inhalte der Aufführung notenrelevant sind, wird diese Leistung im Schutzrbereich der Schule abgeprüft, die öffentliche Aufführung kann nur freiwillig sein. Ich würde eine Duskussion mit Lehrern eher meiden und nur nett informieren: "Am Pflichtteil wird er selbstverständlich teilnehmen! Aber die öffentliche Präsentation liegt ihm nicht, da ist er raus."
Meine Tochter präsentiert heute eine öffentliche Sangeseinlage. :)
von
Pamo
am 28.06.2017, 06:27