Hallo Frau Bader,
bin derzeit im Nachtdienst tätig, in wenigen Tagen ist die Probezeit zuende und habe lt. eigenem Test vor ein paar Tagen meine SS festgestellt. Möchte jedoch aus diversen Gründen bis Ende Mai im Nachtdiesnt bleiben( ist auch keine gesundheitl. Gefahr fürs Baby), kann es Probleme geben, wenn ich den AG erst Anfang Mai informiere ? Dann habe ich nämlich Urlaub und würde im Juni in den Tagdienst wechseln.Wie sieht es für den Fall aus, wenn ich währenddessen gekündigt werde? Der Arbeitsvertrag läuft nach der Probezeit weiter, habe ich damit 14 Tage Zeit für die Meldung der SS ?
Danke für die Antwort
Mitglied inaktiv - 13.03.2003, 21:38
Antwort auf:
SS -Probezeit -Nachtarbeit
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2003
Antwort auf:
SS -Probezeit -Nachtarbeit
Hallo.
ja binne14 tage nach der kündigung mußt du den nachweis erbringen.
Mitglied inaktiv - 14.03.2003, 08:36