Hallo ihr lieben, ich habe eine Frage. Ich erhielt kürzlich vom Krankenhaus eine Frühgeburtenbescheinigung für meinen ersten Sohn (geb. in 12.2015), da er unter 2500g wog. Ich erfuhr erst vor kurzem von dieser Regelung mit dem Gewicht. Jedenfalls korrigiert meine Krankenkasse und mein Arbeitgeber nun die Mutterschutzzeit und verlängert sie auf 12 Wochen. Sie zahlen mir somit das Mutterschaftsgeld für 4 weitere Wochen nach. Nun wird ja das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld erhielt ich damals für 10 Monate. Ich müsste daher ja einen Monat zurück zahlen. Wie mache ich das am besten? Schreibe ich die Elterngeldstelle an oder erhalte ich einen neuen Bescheid über aus Mutterschaftsgeld und sende es der Elterngeldstelle zu? Danke VG
von Lolla1 am 16.12.2017, 00:57