Rückkehr zur Arbeit während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr zur Arbeit während Elternzeit

Liebe Frau Bader, Da ich nicht weiß, ob Sie in den Erstkontakt hineinsehen, nun nochmals als neue Frage: nein, ich möchte nicht die EZ verlängern. Ich habe 2 Jahre Elternzeit vorsorglich beantragt, Arbeitgeber hat zugestimmt. Ich wollte zunächst Elterngeld plus beantragen und 12 - 24 Monate Teilzeit arbeiten. Das hatte ich Arbeitgeber mitgeteilt. Nun wollen mein Mann und ich es aber anders handhaben: ich 12 Basismonate, d.h. ich bleibe Vollzeit zu Hause und ggf. arbeite danach Teilzeit. Muss Arbeitgeber zustimmen? Danke für eine Antwort. Liebe Grüße Tina_1976

von Tina_1976 am 02.01.2019, 11:25



Antwort auf: Rückkehr zur Arbeit während Elternzeit

Hallo, bitte schreiben Sie die Frage noch mal und teilen Sie genau mit, was Sie beantragt haben. Teilzeit ab wann? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2019



Antwort auf: Rückkehr zur Arbeit während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 13. September 2018 an AG geschrieben: Hallo Frau XY, Hiermit beantrage ich Elternzeit, 24 Mo. ab Geburt (vorauss. Geburtstermin 8.11.18). Arbeitgeber hat geantwortet: wir haben den Antrag auf Elternzeit für 2 J. bekommen u. bestätigen diesen. Am 29.11.18 habe ich geschrieben: Hallo Frau XY, Sie hatten nach meiner Planung betreffend Arbeitszeit gefragt: Arbeitsbeginn ab 19.1.19, 3 Tage die Woche à 8 Std. Ich kann während der Elternzeit nicht Vollzeit arbeiten, sondern max. 30 Wochenstd. arbeiten kann, um den Elterngeldanspruch nicht zu verlieren. Die Elternzeit würde somit am 19.3.2021 (inkl. 4 Bonus-Monate) enden. Am 16.12.18 habe ich geschrieben: Sehr geehrte Frau XY, ich muss Ihnen mitteilen, dass ich nicht am 19.1.2019 in Teilzeit zur Arbeit zurückkehren kann. Ich möchte die Elternzeit voll beanspruchen und für meine Tochter da sein. Aus privaten Gründen möchte ich die Betreuung meines Kindes übernehmen. Sofern wir einen Krippenplatz ab dem 19.10.2019 gefunden haben, kann ich wieder in den Beruf zurückkehren. Keine Reaktion des Arbeitgebers. Muss Arbeitgeber zustimmen, wenn ich nun doch nicht bereits nach Ablauf der Mutterschutzfrist Teilzeit arbeite, sondern Vollzeit Basismonate nutze, d.h. 1 Jahr nicht arbeite? Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Tina_1976

von Tina_1976 am 02.01.2019, 13:07



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