hallo frau bader, ich habe aus der arbeitszeit vor der schwangerschaft noch einen tag resturlaub. meine elternzeit geht bis 31.01.2010 und ich habe schriftlich mit meiner chefin vereinbart, dass ich wegen des einen tages urlaub erst am 2.2. (die) und nicht am 1.2.(montag) anfange zu arbeiten. nach diesem schreiben setzte sie meinen dienstplan neu fest und nun habe ich montags immer frei und arbeite von die-fr. d.h., der 1.2. wäre generell mein freier tag, aber laut der schriftlichen vereinbarung ist es auch mein resturlaubstag. was mache ich nun??? steht mir mein tag urlaub noch zu??? lg, sandra
Mitglied inaktiv - 17.01.2010, 19:49