Guten Tag Frau Bader, z.Z befinde ich mich in 2 jähriger Elternzeit, die im November 2017 endet. Im Anschluss habe ich meinen Resturlaub aus dem Jahr der Geburt eingereicht. Diesen konnte ich wege Beschäftigungsverbot nicht nehmen, da ich am Anfang des Jahres schwanger wurde. Nun nehme ich wie gesagt den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit und komme genau so hin, dass ich zum 1.1.18 wieder arbeiten muss. Jetzt ist es so, dass ich nicht mehr zu meinem Arbeitgeber möchte (lieber Putz ich Klos auf dem Berliner Hauptbahnhof). Wie muss mir mein Arbeitgeber die Zeit in der ich dann den Resturlaub habe vergüten? Als Vollzeitstelle? Da der Urlaub ja einer Vollzeitstelle entstammt? Oder als Teilzeit? Da ich ja nicht mehr Vollzeit arbeiten gehe?? Vielen Dank
von Pusteblume1611 am 03.07.2016, 10:47