Hallo Frau Bader, ich habe von April 2018 bis April 2021 Elternzeit. Ab 01.01.2020 gehe ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Ich habe noch Resturlaub von vor der Elternzeit. Im Gesetz steht ja, dass man den Resturlaub im Jahr, in dem die Elternzeit endet und im darauffolgenden Jahr nehmen kann. Kann ich diesen Urlaub auch schon während der Teilzeittätigkeit nehmen? Falls ja, muss ich ihn dann bis zum 31.03.2020 nehmen oder habe ich das komplette Jahr 2020 Zeit (und eventuell auch noch 2021?)? Danke und Voraus und viele Grüße.
von tinta am 01.10.2019, 10:23