Resturlaub Kündigung bei elternzeitende

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub Kündigung bei elternzeitende

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 20.12.2017 da ich für meine 1 jährige Tochter keinen Kitaplatz habe musste ich bei meinem Arbeitgeber kündigen. Ich habe aus 2016 noch 15 Tage Resturlaub und aus 2017 noch 26 Tage. Muss dieser Urlaub ausbezahlt werden? Mein Arbeitgeber meint er weiss nicht wie er ihn abgelten soll da ich ja gekündigt habe.

von Emina2016 am 19.12.2017, 12:45



Antwort auf: Resturlaub Kündigung bei elternzeitende

Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben Anspruch auf einen Platz - im KiGa, KiTa oder bei einer Tagesmutter. Haben Sie denn versucht, die EZ zu verlängern? Bei Beendigung des Vertrages muss der Resturlaub ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2017



Antwort auf: Resturlaub Kündigung bei elternzeitende

Da du selbst gekündigt hast, droht Speere beim ALG1 - außer das war mit dem AA so abgesprochen. Davon ab hättest du aber erst versuchen sollen anderweitig eine Betreuung zu organisieren oder die EZ mindestens zu verlängern. Mit Zustimmung des AG wäre das möglich gewesen - womit du wenigstens weiterhin krankenversichert gewesen wärst. Resturlaub muss der AG auszahlen, wird dir aber, selbst dann wenn du ALG1 bekommst, dort entsprechend abgezogen. IMO war selbst kündigen die denkbar schlechteste Variante. Aber jetzt nicht mehr zu ändern außer der AG nimmt deine Kündigung zurück und verlängert gleichzeitig deine EZ. Es ist aber fraglich ob du in der EZ überhaupt Urlaubsanspruch erworben hast. In der Regel nämlich nicht da der Vertrag ja ruht. Nur im Mutterschutz selbst erwirbt man Urlaubsanspruch

Mitglied inaktiv - 19.12.2017, 19:58



Antwort auf: Resturlaub Kündigung bei elternzeitende

Also ich bin ja nicht ganz von gestern und habe natürlich mehrmals versucht meine Elternzeit zu verlängern. Das war auch hat nicht meine Frage. Ich wusste schliesslich ganz genau was ich tue. Punkt 1 ist mein Kind steht an erster Stelle und wenn mein Ehemann der Vater des Kindes dazu im Stande ist seine Familie zu ernähren bin ich nicht gezwungen mein Kind in die best nächste Betreuung zu geben. Fakt ist auch das man ALG nur bekommt wenn das Kind einen Betreuungsplatz hat. Ich werde schon nicht vom Staat Leben keine Sorge... Ich will nur das was mir zusteht. Hätten sie einmal besser gelesen, dann wüssten sie das noch Urlaub vor der Elternzeit offen ist. Man kann den Urlaub der in Elternzeit angesammelt wird was bei mir der Fall ist um 1/12 je Monat kürzen wenn der AG das vor Kündigung mitteilt. Selbst ohne Kürzung ist es ein 4 stelliger Betrag.

von Emina2016 am 21.12.2017, 07:08



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