Liebe Frau Bader, ich habe für das laufende Jahr noch einen Anspruch auf Resturlaub, den ich vor dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr nehmen konnte. Im Anschluß an den Mu-Schutz wollte ich EU nehmen. Da ich nicht vorhabe, nach dem EU wieder an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren, überlege ich, den Resturlaub zwischen Mu-Schutz und EU zu nehmen. Mein Chef ist schon alt, es gibt keinen Nachfolger und es ist daher fraglich, ob die Firma überhaupt noch nach Ende des EU existiert. 1) Ist es richtig, daß mir für den Zeitraum des Resturlaubs anteilig kein Erziehungsgeld zusteht? Dann wäre es vielleicht doch finanziell günstiger, den Urlaub erst nach dem EU zu nehmen? 2) Ist mein AG oder dessen Nachlaßverwalter verpflichtet, mir im Falle der Betriebsauflösung den Resturlaub auszuzahlen? Vielen Dank! Neschi
Mitglied inaktiv - 26.08.2002, 16:25