Sehr geehrte Frau Bader, ich bin von der 13. SSW bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Nun befinde ich mich in der 40.SSW. Durch meine Krankschreibung bedingt konnte ich den Resturlaub von 2000 nicht nehmen. Vor meiner Krankschreibung wurden 2 Urlaubsanträge wg. Personalmangel abgelehnt. Mein AG meint nun, der Urlaubsanspruch 2000 wäre verfallen, da ich diesen nur bis 31.3.2001 hätte nehmen können. Da war ich aber krank geschrieben. Ist der Urlaub nun verfallen? Er meint auch, daß ich auf den anteiligen Urlaub 2001 bis zum Ende des Mutterschutzes keinen Anspruch habe. Geht er da richtig? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen. Danke Petra
Mitglied inaktiv - 05.08.2001, 18:45