Frage: Restelternzeit vom ersten Kind

Hallo Frau Bader, im Sommer endet meine Elternzeit. Es ist die Elternzeit nach dem zweiten Kind. Die EZ nach meinem ersten Kind ging quasi nahtlos in die vom zweiten Kind über, da die Kinder ziemlich genau drei Jahre Altersabstand haben. Kurz bevor die erste Elternzeit endete, begann mein Mutterschutz für das zweite Kind. Es gab eine kurze Überschneidungszeit, dann endete während des Mutterschutzes die erste EZ, sodass ich auch noch für kurze Zeit Mutterschaftsgeld erhielt. Meine Frage: Ist nun quasi der Teil der ersten EZ aus der Überschneidung verfallen, oder ist dieser Teil nun als "Rest" noch übrig und kann an die endende zweite EZ angehängt werden? Wie gesagt, es handelt sich nur um wenige Wochen. LG Cappuccino-Queen

von Cappuccino-Queen am 16.03.2014, 17:00



Antwort auf: Restelternzeit vom ersten Kind

Hallo, ja, wenn der AG zustimmt. Und auf jeden Fall mit der KK klären. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



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