Frage: Rechte ohne Heirat für den Vater

Hallo, mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Ich möchte allerdings, dass das Kind seinen Nachnamen bekommt und dass er auch alle Rechte hat, die er auch als Ehemann hätte. Wir wollen nämlich drei Monate nach der Geburt heiraten. Was für Behörden müssen wir jetzt aufsuchen? Und muss dann noch etwas erledigt werden, wenn wir dann heiraten (also muss er das Kind adoptieren oder sowas?) Danke im Voraus, Kristin

Mitglied inaktiv - 16.06.2005, 09:14



Antwort auf: Rechte ohne Heirat für den Vater

Viel Glück!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2005



Antwort auf: Rechte ohne Heirat für den Vater

Relativ einfach: Dazu brauch man: - Die Vaterschaftsanerkennung und - gemeisame Erklärung zur elterlichen Sorge Fertig :-) Funmktioniert so: Termin in der beurkundungsstelle des Jugendamtes ausmachen. Dorthin marschieren, Personalausweise und Mutterpass nicht vergessen. Dort dauert der Termin ca. 15 min und beide Sachen sind erledigt. Macht das Vor der geburt, denn hinterher habt Ihr besseres zu tun! Durch die Vaterschaftsanerkennung könnt Ihr auch den Vaternamen als Kindesnamen bestimmen. Ich hab das schon 2x so gemacht :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 16.06.2005, 11:57



Antwort auf: Rechte ohne Heirat für den Vater

Hallo, danke für deine Antwort, das haben wir heute nachmittag gleich so gemacht. Der Beamte meinte, dass mein Freund das Kind nach der Geburt beim Standesamt anmelden kann und dann auch bestimmen kann, dass es seinen Namen trägt. Jetzt sind wir auf jeden Fall erleichtert, dass alles geregelt ist. Liebe Grüße, Kristin

Mitglied inaktiv - 16.06.2005, 21:59



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