Hallo, ich bin noch bis 18.08.05 in Elternzeit mit unserem ersten Kind. Anfang Dezember erwarten wir Nummer 2. 1. Durch die Elternzeit habe ich ja noch Kündigungsschutz. Bin jetzt durch die neue Schwangerschaft quasi doppelt geschützt oder muss ich da extra was beachten? 2. Wann muss ich meinem AG mitteilen, dass ich schwanger bin? Hab mal gelesen, dass man gar nicht verpflichtet ist, es aber im Interesse seiner Rechte als werdende Mutter tuen sollte. Stimmt das? Mein Problem ist nämlich, dass mein Chef äußerst selten in der Firma ist und ich nun erst auf einen Termin warten muss, da ich es ihm schon persönlich mitteilen wollte. 3. Da ich ja nur 3 Monate arbeiten gehe, ehe der neue Mutterschutz anfängt, erwerbe ich dann trotzdem wieder vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom AG? Vielen Dank für Ihre Antworten Andrea
Mitglied inaktiv - 05.05.2005, 18:05