Hallo Frau Bader,
Sie haben mir schon einige Male geholfen. Darf ich heute eine fachfremde Frage stellen?
Meine Mann hat sein Elternhaus vor 8 Jahren überschrieben bekommen, dann unser Haus daran angebaut und wir sind verheiratet und haben 2 Kinder. Seine Eltern haben lebenslanges Wohnrecht in ihrem Wohnbereich, ist getrennt.
Ich stehe nicht im Grundbuch!
Was wäre, wenn ihm etwas zustößt, an wen geht das Haus?
Was wäre, wenn wir usn trennen würden mit dem Haus? Habe ich dann keinerlei rechte? Ehevertrag gibts nicht.
Ich hoffe, Sie antworten mir auch wenn es nicht aus dem Arbeitsrecht ist.
Vielen vileen Dank!!!
Huschelchen1
von
huschelchen1
am 20.11.2011, 22:06
Antwort auf:
Recht
Hallo,
bitte die HInweise lesen-ich kann Ihnen nur entgeltlich über nicola.bader@kanzleibader.de helfen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2011
Antwort auf:
Recht
Die Kinder und werden im Todesfall normalerweise alleine Erben. Das Wohnrecht bleibt bestehen. Gibt es ein von dieser gesetzlichen Erbfolge anderes Testament bleiben die gesetzlichen Erben aber in jedem Fall pflichtteilsberechtigt, also werden die Kinder und du auch dann mitberechtigt am Haus bleiben.
Im Scheidungsfall hättest du kein Recht auf Eigentum am Haus, allerdings würde der Anbau in den Zugewinn fallen. Das Grundstück und das Elterhaus allerdings dann wenn die Ueberschreibung eine Schenkung bzw. vorweggenommene Erbfolge war nicht.
von
Lina_100
am 21.11.2011, 08:09