Hallo,
mein Freund und ich erwarten in kürze unseren Nachwuchs,leben zusammen,sind aber nicht verheiratet. Meine Fragen daher:
1. Wie sieht es mit der Namensgebung für unseren Kleinen aus,
bekommt er autromatisch meinen Nachnamen oder kann er auch
den des Papas annehmen?
2. Trägt er meinen Nachnamen,kann mein Freund den Kleinen auf seine
Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
3. Wie ist es wenn wir heiraten wollen,muss er den Kleinen dann
adoptieren um seinen Namen zu erhalten?
Viele Fragen,aber ich hoffe auf eure Hilfe. DANKE
Mitglied inaktiv - 17.07.2008, 09:11
Antwort auf:
Recht
Hallo,
wenn die Vaterschaft anerkannt ist:
1. Wahlrecht, aber VORSICHT: das ist kaum rückgängig zu machen, auch wenn Sie sich mal trennen
2. Bitte im Steuerberaterforum fragen
3. Nein
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2008
Antwort auf:
Recht
Hi....
zu deinet z´weiten Frage....
Ja klar kann er euer Kind auf die Steuerkarte bekommen. ist ja bei unverheirateten oft so üblich.
Kenne das auch aus der Familie, mein Bruder ist auch nicht verheiratet, der Sohn trägt den Namen der Mutter, aber er hat den Kurzen als 0,5 auf der Steuerkarte, sind eben beide arbeiten.
Wenn er die Vaterschaft anerkennt ist das gar kein Thema...
Hoffe das konnte dir helfen..
LG Dani
Mitglied inaktiv - 17.07.2008, 19:16