Kürzlich habe ich gehört,das es ein Recht auf Teilzeit gibt.Wenn ja,was bedeutet das und gilt das auch für den öffentlichen Dienst?Ich möchte nach meinem Erziehungsurlaub nur noch Teilzeit arbeiten,was aber von meinem Arbeitgeber im ÖD abgelehnt wurde.Vielen Dank für die Auskunft,Hasy
Mitglied inaktiv - 08.01.2001, 20:58
Antwort auf:
Recht auf Teilzeit?
Liebe Hasy, für den öffentlichen Dienst gelten andere Gesetze, nämlich Beamtenrecht und zwar je nach Dienstherr (Bund/ Land). Da findet das neue Gesetz keine Anwendung.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2001
Antwort auf:
Recht auf Teilzeit?
Hallo Hasy,
wenn Du im ÖD Angestellte bist, hast Du bei Betreuung eines Kindes bis 12 Jahre einen Anspruch auf Teilzeitarbeit bis 50% der normalen Arbeitszeit in Ostdeutschland also 20 Stunden nach §15 b BAT Ost. Ich nehme an es wird im BAT West nicht anders sein. Allerdings wenn dienstliche Belange nicht dagegen sprechen. Aber den Nachweis zu führen müßte für den Arbeitgeber schwierig sein. Du mußt den Antrag 3 Monate vor Beginn stellen. Für Angestellte gelten die Gesetze (Teilzeitarbeit) meines Wissens genauso wie für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Nur bei Beamten ist alles etwas anders aber auch im Bundesbeamtengesetz gibt es meines Wissens einen Passus zur Teilzeitarbeit bei Kinderbetreuung.
Katrin
Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 09:05