Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z Zt in EZ bei einem AG der Jugendhilfe. Vor meiner Elternzeit habe ich Übernachtungsdienste in Wohngeuppen geleistet, war also 3 Tage und Nächte im Dienst und hatte danach ebensolange frei. Nun möchte ich in TZ zurückkehren, was ich zu Beginn der EZ angekündigt hatte und auch schon beantragt habe. Mein Chef schlug mir nun ausschließlich Übernachtungsdienste vor, die mit meiner Betreuungssituation nicht vereinbar sind (immer 3 Tage und Nächte am Stück bzw. 24 Std Dienst, 24 Std frei usw.). Für den Dienst in einer neu entstehenden Tagesgruppe wolle er nur eine Vollzeitkraft. Da auch bei mehrmaligem Nachfragen kein Entgegenkommen kam, wolte ich während der EZ nun in TZ bei einem anderen AG arbeiten, der mir Dienste ihne Übernachtungen ermöglicht. Kann ich ALG erhalten, bis ich einen solchen Job tatsächlich habe? Wie sind meine Rechte bzw wie gehe ich jetzt am besten vor? Danke
von Kunderella am 07.03.2016, 11:54