Hallo, ich habe eine Frage bezüglich eines gerichtlichen Vaterschaftstestes. Meine Freundin mußte nun diesen machen und nach 3 Wochen sollte das Ergebnis feststehen. Leider kam noch keine Nachricht vom Jugendamt, welches den Vaterschaftstest im Namen des Sohnes meiner Freundin beantragte welcher gleichzeitig der Kläger des Unterhaltes ist. Hat nun meine Freundin ein Recht zu erfahren, wer der Vater ist und muß dieses Ergebnis der Mutter gleich nach Feststellung zugeteilt werden? Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage das Ergebnis in Erfahrung zu bringen?
Mitglied inaktiv - 08.03.2007, 10:15