Frage: Recht auf Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem bisherigen Arbeitgeber für November 2014 1 Monat Elternzeit beantragt und mich mit ihm auch über diese "Auszeit" verständigt. Inzwischen plane ich jedoch, den Arbeitgeber zu wechseln. Falls ich vor November 2014 eine neue Stelle finden sollte: Habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber ein Recht auf den bereits beantragten Monat Elternzeit? Wie kann ich so etwas bei einem Vorstellungsgespräch ansprechen? Ist eine Neubeantragung bei neuem Arbeitgeber kurz nach der Einstellung, noch innerhalb der Probezeit, anzuraten? Mit freundlichen Grüßen wheeler10

von wheeler10 am 29.04.2014, 10:22



Antwort auf: Recht auf Elternzeit?

Hallo, nein, muss neu beantragt werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2014



Antwort auf: Recht auf Elternzeit?

Hast du berücksichtigt, dass man fürs Elterngeld mindestens 2 Monate nehmen muss? Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.04.2014, 22:09



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