Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem bisherigen Arbeitgeber für November 2014 1 Monat Elternzeit beantragt und mich mit ihm auch über diese "Auszeit" verständigt. Inzwischen plane ich jedoch, den Arbeitgeber zu wechseln. Falls ich vor November 2014 eine neue Stelle finden sollte: Habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber ein Recht auf den bereits beantragten Monat Elternzeit? Wie kann ich so etwas bei einem Vorstellungsgespräch ansprechen? Ist eine Neubeantragung bei neuem Arbeitgeber kurz nach der Einstellung, noch innerhalb der Probezeit, anzuraten? Mit freundlichen Grüßen wheeler10
von wheeler10 am 29.04.2014, 10:22