Frage: Recht auf Betreuungsplatz????

Also meineTochter (geb Jan09) geht seit Januar zur Tagesmutter, da ich arbeite. Die Tagesmutter haben wir übers Jugendamt, dementsprechend zahlen wir nur einen Teil und der Rest wird vom Amt übernommen. Nun wurde mir gesagt, dass es wahrscheinlich ist, dass das Amt nicht weiter zahlt, wenn ich im Januar 2011 in Mutterschutz und Elternezit gehe, da dann ja meine Tochter auch von mir zuhause aus betreut werden könnte. Sie ist dann auch erst gerade 2 Jahre alt, somit auch noch kein Kindergartenkind. Stimmt das????? Habe ich dann kein Anrecht auf Betreuung?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:49



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Hallo, wenn Sie soch eh zuhause sind wegen dem Geschwisterkind - warum sollte dann die Betreuung gezahlt werden? Liebe Grùsse aus bella italia NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2010



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Hallo Glückwunsch zur Schwangerschaft erstmal :-) Ich habe das auch schon gehört und generell ist es ja auch richtig, denn brauchen tust Du den Platz ja nicht mehr. Auch wenn es natürlich für ein bereits eingewöhntes Kind sehr schade ist da rausgerissen zu werden. Meine mich aber zu erinnern, dass das von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird. Ich würde an Deiner Stelle einfach mal beim Jugendamt anrufen und nachfragen. Geht ja auch anonym ;-) Ich hatte auch eine TAMU als ich in der Elternzeit arbeitete, die bezuschusst wurde. Als es mit der Arbeit nicht mehr klappte blieb er dennoch da, mich hat auch nie einer gefragt ob ich noch arbeite. Musst Du das denn nachweisen ?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:12



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Du bist doch die leibliche Mutter und ab nächstem Jahr zu Hause - wieso sollte der Steuerzahler da eine Tagesmutter finanzieren?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 12:50



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Also bei allem Respekt, dieser Komentar ist völlig Überflüssig!!!!! Erstens hat sie nicht nach DEINER Meinung gafragt, zweitens ist es völlig unnötig das Kind aus der gewohnten Umgebung herrauszunehmen wenn es bei der TaMu soz. Kontakte und Freunde hat!!! Auserdem ist es die Entscheidung der Mutter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! J

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 15:28



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Hallo, das ist abhängig vom Bundesland, manchmal sogar vom zuständigen Jugendamt. In Hessen ist es so geregelt, dass grundsätzlich ein bestehendes Betreuungsverhältnis bestehen bleiben kann, ABER die Stundenanzahl natürlich deutlich geringer ist, die überhaupt bezuschusst wird. In anderen Bundesländern gilt das aber nicht, mitunter hat man dann tatsächlich keinen Anspruch mehr auf Betreuung. Und @Paija: Das ist Betrug was du gemacht hast und ich finde es unglaublich, dass du einer anderen Mama, die die Stunden womöglich dringend gebraucht hätte, den Betreuungsplatz gestohlen hast. Hier wird übrigens jährlich geprüft, ob der Bedarf noch besteht. Finde ich gut, wenngleich es für einen selbst eine wahnsinnige Rennerei ist.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 15:32



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

mütter die zuhause sind auch keine kiga-platz bekommen oder nicht! dann würd ich jetzt auch keinen nachmittagsplatz in der schule bekommen, da ich ja noch ein baby zur einschulung bekomme, hab ich aber,da ich ja auch irgendwann wieder arbeiten werde! ich meine auch das das von bundesland zu bl unterschiedlich ist. frag mal bei eurem ja nach, vielleicht zahlen sie es weiter oder weniger oder ihr müsst die kosten selber tragen,aber ganz rausnehmen dürften sie euch nicht.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 16:03



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Ich spreche von 2 Monaten in denen ich nicht gearbeitet habe, was absehbar war. Und wenn Betrug, nicht beabsichtigt, da wie gesagt keiner Nachweise wollte und ich darüber auch damals nicht nachdachte.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 16:34



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Meine Worte - aber ich krieg eins drauf....

Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 09:52



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

versteh ich auch nicht. Warum willst Du dein Kind nicht selbst betreuen?

Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 10:45



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Warum ein Kind bei der TaMu bleiben könnte oder sollte, wenn Mama ein zweites Kind bekommt? Weil für jedes Kind soziale Kontakte, außerhalb des Elternhauses, wichtig sind! Weil es wichtig ist für kleine Menschen zu lernen , bestehende Kontakte zu halten und zu pflegen, siehe Freundschaften! Weil Freundschaften in solchen KleinGruppen entstehen! Weil es wichtig ist, gleichbleibende Rituale und Srukturen auch ausserhalb, d.h. nicht nur bei Mama, zu erfahren! Weil.... Weil... Weil... Aber jeder hat natürlich andere und verschiedene Vorstellungen und Wünsche für sein Kind und weiß am besten was gut für ihn ist, nicht war? In diesem Sinne, schönene Tag noch J

Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 11:17



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Mag ja sein, daß alle angeführten Gründe, ein Kind trotz häuslicher Anwesenheit zu einer Tagesmutter zu geben, für manche nachvollziehbar sind, aber: in erster Linie ist die Unterbringung von Kleinstkindern bei Tagesmüttern dafür gedacht, im Falle der Abwesenheit der Mutter die Pflege zu gewährleisten. Das trifft nun mal im vorliegenden Fall nicht zu. Kinderfreundschaften und soziale Kontakte sind wichtig, können jedoch auch durch die Mutter selber organisiert und gepflegt werden. Wenn die Mutter ihr Kind trotzdem weggeben will steht ihr natürlich frei, dies selber zu finanzieren.

Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 12:33



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

so sieht es aus. Ich würde es auch nicht übers Herz bringen das Kind zu einer Tagesmutter zu geben und mit dem Baby zu Hause rum zu hängen,macht für mich auch keinen Sinn. Soziale Kontakte kann es auch auf dem Spielplatz haben,wenn es mit Mutti und dem Geschwister Kind an der frischen Luft ist,zum Beispiel. Gibt natürlich auch solche,denen es zu viel ist sich mit 2 Kindern gleichzeitig zu beschäftigen. Nicht falsch verstehen,damit meine ich jetzt niemand speziellen.

Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 14:50



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Jetzt mal freundlich gefragt an die, die ihr Kind Zuhause lassen würden. Also würdet ihr ein Kind nach , sagen wir mal, 2 Jahren wieder aus der KITA nehmen, in der es einen festen Platz hat, in der Gruppe integriert ist, Alltag hat, wenn ihr wieder ein Baby bekommt ? Oder gibt es da eine Altersgrenze ? Weil einer arbeitenden Mutter kann ein Kind mit 1,5 Jahren ebenso den Platz "stehlen" , wie mit 4 Jahren. Unser 2. Sohn kommt am Donnerstag und auf den Gedanken den Großen aus seinem heilig geliebten KIGA zu nehmen würde ich niemals kommen ! Aber wo ist die Altersgrenze, die an dem Grundgedanken dennoch nichts ändert, arbeitende Mutter .....

Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 19:39



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

es ging doch um die frage ob das ja den platz weiter bezuschusst, da muss man sich erkundigen, wenn nicht heißt das ja nicht ads man das kind automatisch raus nehmen muss! man muss den platz dann halt komplett selber zahlen.

Mitglied inaktiv - 10.07.2010, 09:03



Antwort auf: Recht auf Betreuungsplatz????

Stimmt. Abendliche Vergesslichkeit :-)

Mitglied inaktiv - 10.07.2010, 09:10



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