Hallo,
Bzgl. der Rückfrage zu meiner Anfrage vom 25.04.:
Die Frage bezog sich auf den Wiedereinstieg nach Ablauf der regulären dreijährigen Elternzeit, nach der ich statt Vollzeit nur noch teilzeit arbeiten möchte!
Vielen Dank nochmal!
Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 21:36
Antwort auf:
Re: Wiedereinstieg in den Beruf nach Elternzeit - Ihre Rückfrage
Hallo,
würden Sie so lieb sein, und das ursprüngliche Posting noch mal vornehin kopieren? Ich suche sonst so lange..
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2005
Antwort auf:
Re: Wiedereinstieg in den Beruf nach Elternzeit - Ihre Rückfrage
Sorry, zur Korrektur: meine ursprüngliche Frage war bereits vom 23.04., nicht vom 25.04.!
Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 21:38