Re Re Recht auf Teilzeit wegen Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Re Re Recht auf Teilzeit wegen Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort. Zu Ihrer Erklärung: Wieviel Zeit liegt denn bei dir zwischen Ende Elternzeit und Beginn Mutterschutz? Denn wenn du deine EZ bis dahin verlängerst, bekommst du wenigstens noch MuSchu-Geld (14 Wochen) für die Vollzeitstelle. Machst du zwischendrin Teilzeit, bekommst du auch nur das MuSchu-Geld für die Teilzeit. Es könnte unter Umständen also schon Sinn machen, die EZ zu verlängern. habe ich noch eine Frage: Zwischen Ende Elternzeit und Beginn Mutterschutz liegen 4 Monate und ein paar Tage. Ich habe aber mal gelesen, dass sich das Mutterschutzgeld aus den letzten 14 Wochen Arbeit bzw. Gehalt bezieht. Müsste mein Arbeitgeber denn dann trotzdem nochmal den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld der Krankenkasse leisten, auch, wenn ich 4 Monate zu Hause bleibe, weil die Elternzeit verlängert wurde??? Für eine Antwort bedanke ich mich noch einmal im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen netti9580

von netti9580 am 02.07.2012, 12:18



Antwort auf: Re Re Recht auf Teilzeit wegen Schwangerschaft

Hallo, wenn Ihr Gehalt nicht stark variiert, kommen Sie einfach Ihr durchschnittliches Gehalt weiter. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2012



Antwort auf: Re Re Recht auf Teilzeit wegen Schwangerschaft

Ja, normalerweise ist das so mit den 14 Wochen-Gehaltsberechnung. Aber nochmal deutlich: Arbeitest du Teilzeit, wenn dein MuSchu beginnt, dann bekommst du Teilzeit-MuSchu-Geld. Verlängerst du deine EZ bis zum Tag bevor der neue MuSchu beginnt, bekommst du Vollzeit-MuSchu-Geld. (Guck mal Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 76, Mitte) Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.07.2012, 11:04



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