Hallo Frau Bader, folgende Situation grob umrissen: April 2008: noch verheiratet, (schon lange) getrenntlebend, schwanger vom neuen Partner Mai 2008: mit Rechtsanwalt Scheidung besprochen, Antrag soll gestellt werden Oktober 2008: Vaterschaftsanerkennung Nov/Dez 2008: Rechtsanwalt besucht und nachgefragt was mit der Scheidung ist. Dort hat er zugegeben, dass noch nichts gemacht wurde (vergessen!) Mein Einwand, dass aber der Antrag vor Geburt gestellt werden muss, ansonsten zieht es eine Vaterschaftsanfechtung nach sich, wurde belächelt, und mit den Worten" Nein, sowas hab ich ja noch nie gehört/gehabt" zurückgedrängt. Dez 2008: Kind wird geboren April 2009 (!!!) : Scheidungsantrag geht bei Gericht ein Nov. 2009 : Scheidung Dez 2009 : Rechtskraft Scheidungsurteil März 2010: Eintragung des leiblichen Vaters in Geburtsurkunde wird "abgelehnt", da Scheiungsantrag erst nach Geburt gestellt wurde. Vaterschaftsanfechtung erforderlich (lt. Standesamt) So, und nu steh ich da. Könnte meinen RA grad erwürgen. Ich weiß, Sie werden einen Kollegen nicht zerreißen, aber gibt es einen Weg ihn "haftbar" zu machen? Ich habe wenig Lust für seine Schlamperei finanziell geradezustehen. Und mein EX wird sich bedanken, wenn er deswegen auch noch Kosten bekommt. Die Aussage meines RA war ja, dass das "verspätete" Einreichen nichts macht..... LG Bibi
Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 13:18