Hallo,
ich habe Fragen zum Mutterschutz. Ich mache eine vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin und würde anfang Mai meine Prüfungen schreiben. Ich bin in der 37. SSW. Nun meine Fragen. Muss ich den Mutterschutz vor der Geburt wahrnehmen (habe Angst zu viel zu verpassen)? Kann nach der Geburt im Mutterschutz meine Prüfungen schreiben mit ärtzlicher Bescheinigung?
lg Franzi
von
Franzi.Erzieherin
am 09.04.2013, 16:53
Antwort auf:
Prüfungen schreiben trotz Mutterschutz?
Hallo,
selbst wenn Sie AN wären, wäre das vor der Geburt möglich
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2013
Antwort auf:
Prüfungen schreiben trotz Mutterschutz?
Der MuSch vor der Entbindung ist verzichtbar, nur der nach der Entbindung zwingend. Wenn eine AN das moechte koennte sie auch bis zur Entbindung voll arbeiten. Also klar koennen Sie Ihre Pruefungen schreiben. Die Frage ist schon, ob das MuSchG fuer den schulischen Teil der Ausbildung ueberhaupt gilt. Fuer Schule oder Studium waere das naemlich nicht der Fall.
von
Lina_100
am 09.04.2013, 21:06