Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Beantragung und Genehmigung der Elternzeit. Ich habe bereits im Februar (2017) vor der Geburt meines Kindes den Antrag auf Elternzeit gestellt. Da bin ich noch von dem errechneten Geburtstermin ausgegangen (25.06.17), ich würde jetzt mal aus dem Antrag zitieren: "Antrag auf Elternzeit Sehr geehrter Herr ...., hiermit beantrage ich, ...., zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Elternzeit. Mein Kind wird voraussichtlich am 25.06.2017 geboren. Den ersten Abschnitt meiner Elternzeit werde ich, ab Geburt, für einen Monat (voraussichtlich vom 25.06. bis 24.07.2017) antreten. Ab dem 9. Lebensmonat des Kindes folgt der zweite Abschnitt der Elternzeit von drei Monaten (vom 25.03. bis zum 24.06. 2018). Die Dauer der Elternzeit beträgt somit insgesamt 4 Monate. Ferner würde ich Sie, um eine Bestätigung der Elternzeit bitten." Das wurde auch bestätigt mit einem Stempel und Unterschrift auf diesem Antrag. Nun ist mein Kind am 01.06. geboren und somit stimmen die Daten nicht mehr überein. Zu dem hätte dort auch nicht der 9. Lebensmonat sondern 11. stehen müssen. Ich habe aber 2 Wochen nach der Geburt für die Elterngeldstelle eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers für die Elternzeit vom 01.06.- 30.06. für den ersten Lebensmonat und vom 01.04.-30.06. für den 11.- 13. Lebensmonat bekommen.. Jetzt zu meinem Problem: Mein Arbeitgeber möchte mir die Elternzeit die vom 01.04.-30.06. nicht gewähren, mit der Begründung dass im Erstantrag ein anderer Zeitraum steht. Nun wurde dieser gewünschte Zeitraum mir ja im Nachhinein bestätigt. Eine Verschiebung der Elternzeit auf die erstgenannten Daten, bedeuten aber zusätzliche finanzielle Einbußen. Könnte ich mich auf diese schriftliche Bestätigung für die Elterngeldstelle berufen oder zählen die Daten des Erstantrages? LG
von Ente93 am 15.02.2018, 10:50