Probleme mit Beantragung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Probleme mit Beantragung der Elternzeit

Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Beantragung und Genehmigung der Elternzeit. Ich habe bereits im Februar (2017) vor der Geburt meines Kindes den Antrag auf Elternzeit gestellt. Da bin ich noch von dem errechneten Geburtstermin ausgegangen (25.06.17), ich würde jetzt mal aus dem Antrag zitieren: "Antrag auf Elternzeit Sehr geehrter Herr ...., hiermit beantrage ich, ...., zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Elternzeit. Mein Kind wird voraussichtlich am 25.06.2017 geboren. Den ersten Abschnitt meiner Elternzeit werde ich, ab Geburt, für einen Monat (voraussichtlich vom 25.06. bis 24.07.2017) antreten. Ab dem 9. Lebensmonat des Kindes folgt der zweite Abschnitt der Elternzeit von drei Monaten (vom 25.03. bis zum 24.06. 2018). Die Dauer der Elternzeit beträgt somit insgesamt 4 Monate. Ferner würde ich Sie, um eine Bestätigung der Elternzeit bitten." Das wurde auch bestätigt mit einem Stempel und Unterschrift auf diesem Antrag. Nun ist mein Kind am 01.06. geboren und somit stimmen die Daten nicht mehr überein. Zu dem hätte dort auch nicht der 9. Lebensmonat sondern 11. stehen müssen. Ich habe aber 2 Wochen nach der Geburt für die Elterngeldstelle eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers für die Elternzeit vom 01.06.- 30.06. für den ersten Lebensmonat und vom 01.04.-30.06. für den 11.- 13. Lebensmonat bekommen.. Jetzt zu meinem Problem: Mein Arbeitgeber möchte mir die Elternzeit die vom 01.04.-30.06. nicht gewähren, mit der Begründung dass im Erstantrag ein anderer Zeitraum steht. Nun wurde dieser gewünschte Zeitraum mir ja im Nachhinein bestätigt. Eine Verschiebung der Elternzeit auf die erstgenannten Daten, bedeuten aber zusätzliche finanzielle Einbußen. Könnte ich mich auf diese schriftliche Bestätigung für die Elterngeldstelle berufen oder zählen die Daten des Erstantrages? LG

von Ente93 am 15.02.2018, 10:50



Antwort auf: Probleme mit Beantragung der Elternzeit

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2018



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nachträgliche Beantragung von Elternzeit

Guten Morgen, folgende Situation : Kind ist 16 Monate alt, meine Frau ist seit Geburt in Elternzeit. Wir haben das Elterngeld auf 24 Monate gestreckt. Nun ist meine Frage, ob ich als Vater auch noch nachträglich 2 Monate Elternzeit beantragen kann ? Welche Auswirkungen hat das auf das Elterngeld meiner Frau ? Danke und Gruß


Nachträgliche Beantragung der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elternzeit und Basis-Elterngeld für ein Jahr beantragt und erhalten (bis 04/2019). Mein Mann hat dies bisher nicht getan. Nun meine Fragen: 1)Ist es möglich, dass mein Mann nachträglich noch Elternzeit beantragt (geplant ist mind. 1 Jahr)? 2)Gibt es eine Frist an die er sich halten muss (auch gegenüber de...


Nachträgliche Beantragung der Elternzeit Teil 2 :)

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 05.04.2018 geboren. Ich habe Elternzeit und Basis-Elterngeld für ein Jahr beantragt und erhalten (bis 04/2019). Mein Mann hat dies bisher nicht getan. Nun meine Fragen: 1)Ist es möglich, dass mein Mann nachträglich noch Elternzeit beantragt (geplant ist mind. 1 Jahr)? 2)Gibt es eine Frist an die e...


Beantragung elternzeit drittes Jahr

Hallo Frau Bader, ich bin Mutter von zwei Kinder geboren 2013 und 2015. Für Kind Nummer 1 (2013) habe ich zwei Jahre elternzeit beim AG beantragt.Kind Nummer 2 (2015)kam während der elternzeit von Kind Nummer 1. Für kind Nummer zwei hatte ich ebenfalls zwei Jahre elternzeit beantragt und nach Ablauf der zwei Jahre um ein Jahr verlängert. Mein Mann ...


Beantragung Elternzeit durch Vater während unterschriebenen Aufhebungsvertrags

Liebe Fr. Bader, mein Ehemann hat vor 2 Wochen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben. Bis 28.2.20 soll er noch für Entgelt arbeiten und wird danach bis 30.4.20 bei vollem Lohn freigestellt. Ende Oktober 19 wird unser Kind zur Welt kommen. Am liebsten würde mein Mann im Dez 19 und Jan 20 in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Is...


Beantragung Elternzeit Vater

Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind ist am 02.08.20 auf die Welt gekommen. Der Vater würde gerne nunmehr für den 2. Lebensmonat (02.09 - 01.10.) Elternzeit nehmen. Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit eigentlich beim Chef angemeldet werden. Diese Frist kann allerdings nicht mehr eingehalten werden. Nach Rücksprache mit dem Chef geht die...


Antrag Teilzeit in Elternzeit vom AG abgelehnt, Beantragung ALG1

Liebe Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe schriftlich bei meinem AG ab September Teilzeit in Elternzeit beantragt (Ende der beantragten Elternzeit 2 Jahre im März 2022) - dieser Antrag wurde aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Ich erwäge nun mich ab September (die Betreuung meiner Tochter ist sichergestellt) beim Arbeit...


Beantragung Elternzeit und Geld

Hallo, ich habe eine Frage zur Beantragung des Elterngeldes sowie Elternzeit. Erwarteter Entbindungstermin 07.12.21. Mein Mutterschutzgeld und Aufstockung durch den Arbeitgeber ist größer als das Elterngeld. Dieses sollte mir theoretisch bis 8 Wochen nach Entbindung, d.h. bis zum 31.01.22 gewährt werden. Hintergrund meiner Frage ist folgen...


Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

Liebe Frau Bader, ich bin derzeit sehr verunsichert, wie wir uns ambesten verhalten sollten und hoffe dass sie mir eventuell ein wenig weiterhelfen können. Meine Elternzeit endet nach 18 Monaten Mitte Mai 2022 und ich gehe erstmal wieder Vollzeit arbeiten, nahtlos daran anschließend ist geplant, dass mein Mann in Elternzeit geht (für 4 Monate...


Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, ode...