Guten Tag,
ich möchte nach dem Mutterschutz gerne in Elternzeit gehen und 20 h / Woche in meinem Festangestelltenverhältnis arbeiten. Bisher war ich in der BBG über dem Satz. Wenn ich jetzt meine Stundenzahl reduziere falle ich theoretisch darunter. Kann ich trotdem privatversichert bleiben, da ich bei Vollzeit über die BBG komme?
Vielen Dank für die Info.
Viele Grüße
Lex.
Mitglied inaktiv - 14.06.2002, 17:25
Antwort auf:
Privatversichert trotz Elternzeit?
Liebe Lex,
das kommt auf den Vertrag an, den Sie geschlossen haben.
Oder meinen Sie, dass Sie jetzt versicherungspflichtig sind? Ich fürchte, ja. Aber rufen Sie mal bei einer gesetzl. KK an.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2002
Antwort auf:
Privatversichert trotz Elternzeit?
Und das sagt das SGB V:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/sgbv/index.html
Und dort:
§8 Abs 1, Nr. 2
Ich fasse den Text mal kurz zusammen:
§ 8
Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
......(Teil gelöscht)....
2. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes während des Erziehungsurlaubs; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Zeit des Erziehungsurlaubs,
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.06.2002, 22:26