Frage: Partnermonate aufteilen

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten zum 15. März unser Baby. Wir möchten wie folgt Elterngeld beantragen: 15.03.-14.04.: Mutter (MuScho) (1. Bezugsmonat), Vater (2. Bezugsmonat) 15.04.-14.05.: Mutter (MuScho) (3. Bezugsmonat) 15.05.-14.06.: keiner (Mutter erhält Gehalt aus Resturlaub) 15.06.-14.07.: Mutter (4. Bezugsmonat) 15.07.-14.08.: Mutter (5. Bezugsmonat) und Vater (6. Bezugsmonat) 15.08.-14.09.: Mutter (7. Bezugsmonat) 15.09.-14.10.: Mutter (8. Bezugsmonat) 15.10.-14.11.: Mutter (9. Bezugsmonat) 15.11.-14.12.: Mutter (10. Bezugsmonat) 15.12.-14.01.: Mutter (11. Bezugsmonat) 15.01.-14.02.: Mutter (12. Bezugsmonat) 15.02.-14.03.: Mutter (13. Bezugsmonat) 15.04.-14.05.: Mutter (14. Bezugsmonat) Geht das so? 1. Kann es einen Monat (Mai/Juni) geben, in dem kein Elternteil Elterngeld bezieht? 2. Kann man die Partnermonate aufteilen? Oder müssen die zwei Monate am Stück genommen werden? Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort! Daniela

von Daniela79 am 17.01.2014, 18:34



Antwort auf: Partnermonate aufteilen

Hallo, Sie haben 14 Monate, die Sie frei verteilen können - in den ersten 14 Monaten. Die Monate, in denen die Mutter MG bekommt, werden immer ihr zugerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2014



Antwort auf: Partnermonate aufteilen

das wird so nicht klappen; du(!) bekommst bis zum ersten Geburtstag des Kindes Elterngeld, nicht länger. Du hast 12 Monate Anspruch auf EG, wovon du 2 Monate Mutterschutzgeld bekommst, anschließend 10 Monate Elterngeld- Dein Mann könnte 13 und 14 Monat nehmen,daher auch 14 Bezugsmonate; aber ihr könnt auch gleichzeitig mit dir z.b 1 und 7 Elterngeld beziehen. Aber ne Pause drin wie ihr das vorrechnet, plus mal frau mal mann geht nicht.

von Tanja2255 am 17.01.2014, 20:21



Antwort auf: Partnermonate aufteilen

ausser du Splittest dein Elterngeld auf 24 Monate...

von Tanja2255 am 17.01.2014, 20:22



Antwort auf: Partnermonate aufteilen

Da bin ich mir nicht sicher, kann aber auch nichts (weder BEEG, noch Urteile, noch Richtlinien zum BEEG) finden. Dass der Urlaub auf die Elternzeit angerechnet wird, ist klar! Ich denke aber, dass es möglich ist, das Elterngeld so zu beantragen. Denn schließlich ist es möglich, auf dem Antrag einfach Monat 1-12 anzukreuzen. Es ist aber auch möglich, die Lebensmonate selber zu bestimmen. Zu beachten ist aber vielleicht, dass der Mutterschutz unter Umständen auch bis in den 3. LM hineinreichen kann. Dann würde LM 3 als von der Mutter verbrauchte Elterngeldmonat betrachtet. Daher könnte es Sinn machen, die Unterbrechung/den Urlaub im LM 4 zu nehmen. Was sagt denn eure Elterngeldstelle dazu? Würde bei Ablehnung nach Quellenangaben fragen. Die Partnermonate kann man übrigens auf jeden Fall so teilen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.01.2014, 21:40



Antwort auf: Partnermonate aufteilen

das wird nicht klappen.

von Tanja2255 am 18.01.2014, 10:23



Antwort auf: Partnermonate aufteilen

http://www.rund-ums-baby.de/recht/Urlaub-zwischen-Mutterschutzgeld-und-Elterngeld_111870.htm

von Tanja2255 am 18.01.2014, 11:21



Antwort auf: Partnermonate aufteilen

In der Frage ging es aber doch darum, die Anrechnung des Mutterschutzes aussen vor zu lassen. Aber das ist hier nicht die Absicht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.01.2014, 18:00



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