Optimierung Verhältnis Elterngeld Plus und Einkommen bei Gehaltserhöhung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Optimierung Verhältnis Elterngeld Plus und Einkommen bei Gehaltserhöhung

Hallo, ich befinde mich in der glücklichen Situation, wärend meines Bezuges von Elterngeld Plus von meinem Arbeitgeber, bei dem ich Teilzeit beschäftigt bin, eine Gehaltserhöhung von ca. 10% erhalten zu haben. Nun ist es ja so, dass mein Gehalt mit dem Elterngeld Plus verrechnet wird und somit von der Gehaltserhöhung unterm Strich wegen der Verrechnung annähernd nichts übrig bleibt. Ist es möglich, durch einen Steuerklassenwechsel in V (mein Mann dann in III) mehr Elterngeld Plus zu erhalten, da ich ja dann weniger netto haben werde und sich die Verrechnung auf das Nettoeinkommen bezieht? Oder habe ich da einen Denkfehler? Vielen Dank vorab für die Antworten! Beste Grüße

von Wirsind5@ am 05.01.2019, 23:53



Antwort auf: Optimierung Verhältnis Elterngeld Plus und Einkommen bei Gehaltserhöhung

Hallo, Der Zuverdienst wird genau so ermittelt wie das Elterngeld-Netto vor der Geburt des Kindes. Die Abzugsmerkmale für das Einkommen im Bezugszeitraum werden aus dem Bemessungszeitraum übernommen, auch wennein Steuerklassenwechsel nach der Geburt des Kindes stattgefunden hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2019



Antwort auf: Optimierung Verhältnis Elterngeld Plus und Einkommen bei Gehaltserhöhung

Nein, das wird dir nichts bringen. Das Einkommen während des Elterngeldes wird aus Vereinfachungsgründen mit der gleichen Steuerklasse berechnet, die du VOR Geburt des Kindes hattest. Eine Änderung der Steuerklasse nach Geburt wird nicht mehr berücksichtigt. Beachte auch, dass beim Elterngeld Plus mit einem durchschnittlichen Einkommen nach Geburt gerechnet wird. Das bedeutet, dass sich eine Gehaltserhöhung auch auf dein Elterngeld in den Monaten vor der Gehaltserhöhung auswirken wird, da das durchschnittliche Gehalt als Ganzes dadurch ansteigt. Gut möglich also, dass du einen Teil des bereits ausgezahlten Elterngeldes zurückzahlen musst.

von Dojii am 08.01.2019, 07:29



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