Hallo Frau Bader,
ich bekomme diesen Monat meinen veirten Jungen und habe im Januar eine neue Stelle angetreten (JVA wußte von Schwangerschaft). Meine Planung war gleich nach dem MuSchu wieder arbeiten zu gehen, da ich Chancen auf eine Verbeamtung etc. habe/hatte.
Nun fühle ich mich dazu nicht mehr in der Lage, mir wächst alles über den Kopf und ich will jetzt doch zu Hause bleiben. Mein Vertrag ist befristet bis Juni 2011.
Meine Frage: Kann die JVA schon bezahltes Gehalt für die Monate bis Mai zurück verlangen, wegen Vortäuschung von irgendwas???
Sollte ich lieber kündigen oder den Vertrag auslaufen lassen???
Wann sag ich der JVA bescheid, dass ich zu Hause bleiben will???
Ich fühle mich auch schlecht damit, dachte doch, dass ich alles schaffe und nun sowas
Vielen Dank
Rebekka Tammen
Mitglied inaktiv - 12.05.2010, 13:09
Antwort auf:
Nun doch Elternzeit???
Hallo,
1. Was haben Sie denn vorgetäuscht?
2. Sie haben das Recht, mit Frist 7 Wo. vor Beginn EZ zu beantragen, da kann Ihnen keiner was. Das würde ich auch tun u den Vertrag auslaufen lassen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2010
Antwort auf:
Nun doch Elternzeit???
Hallo
Wie lange willst Du denn Zuhause bleiben ?
Bei einem Jahr könntest Du ja im Mai 2011 wieder starten und mit Glück bekommst Du nochmal eine befristete Verlängerung ?
Das mit dem Gehalt verstehe ich auch nicht, das steht Dir doch zu.
Jetzt bist Du im Mutterschutz, hast einen aktiven Vertrag, alles richtig so.
Wenn Du nicht mehr zurück möchtest dann läuft der Vertrag in der Elternzeit einfach aus und fertig.
Du kannst ja Elternzeit FRÜHESTENS ab der Geburt beantragen, hast dann eine Woche Zeit.
Alles was vorher besprochen ist ist ungültig.
Dinge ändern sich nunmal....
Alles Gute für die Entbindung
Mitglied inaktiv - 13.05.2010, 09:54