Frage: Nochmal wg EU-Beantragungs-Frist

Hallo Frau Bader, ich wollte nochmal nachfragen bzgl der Regelung für den EU für das 2.Kind, wenn man noch im EU fürs 1. ist. (unten nochmal mein letztes Posting dazu und ihre Antwort) Kann ich meinem AG das wie folgt schreiben oder muss ich 2 getrennte Schreiben schicken-?: hiermit beantrage ich, ..., für unser 2.Kind ..., geboren am 28.07.2004, die gesetzlichen 3 Jahre Elternzeit (Erziehungsurlaub). Wie ich gehört habe, verfallen die sich überschneidenden Monate nicht mehr, sondern es ist inzwischen möglich, den ersten EU (für unser 1.Kind, geb. im Juni 02) erst zu Ende zu nehmen und dann erst den neuen im Anschluß für unser 2.Kind (also insgesamt 6 Jahre am Stück) zu nehmen. Dies würde ich gerne tun und möchte daher in diesem Zusammenhang die Verschiebung der Elternzeit für unser 2. Kind auf das Ende der Elternzeit unseres 1.Kindes beantragen. MfG, jolexmum Hallo Frau Bader, ich wollte mal fragen, ob es eine bestimmte frist gibt, in der man den EU beim AG beantragen muss? Ich befinde mich nämlich auch noch im EU für das 1.Kind und habe jetzt das 2.Kind bekommen. MfG, jolexmum Hallo, entweder Sie beenden den ersten EU u nehmen sozusagen ab der Geburt des 2. KIndes neuen, dann ist die Frist 6 Wo. Oder Sie nehmen den ersten EU zu Ende und dann neuen, dann beträgt die Frist 8 Wo. Gruß, NB

Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 19:11



Antwort auf: Nochmal wg EU-Beantragungs-Frist

Hallo, bitte die Hinweise lesen. Ich darf keine Einzelberatung machen. Grds. kann man das in ein Schreiben fassen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2004



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