nochmal wegen ehegatten unterhalt! @ andera und hanna!!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nochmal wegen ehegatten unterhalt! @ andera und hanna!!

also mädls: 1. mein sohn ist 4 jahre und tochter 3 monate! ich kann also nicht arbeiten gehen, auch wenn ich es gerne wollte! 2. mein partner kann und darf gesetzlich keinen 2.job haben! 3. ich kann auf solche sprüche echt verzichten hanna, ( wieder eine die doppelt kassieren will!) du kennst mich und unsere verhältinisse nicht, zumal mein exmann sich seit 3 jahren nichts um seinen sohn scheißT! ich wenn könnte, würde ich ihm sofort auch den kindesunterhalt erlassen! nur leider haben wir nicht so viel geld! außerdem habe ich nur eine rechtliche frage gestellt! aber ich seh schon, da werd ich nichts mehr fragen! kommen nur dumme sprüche von dummen hühnern, ohne das sie davor überlegen! kein wunder, das viele nicht mehr auf diese HP lust haben!

Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 20:04



Antwort auf: nochmal wegen ehegatten unterhalt! @ andera und hanna!!

1. Wo ist das Problem ? Du kannst zb arbeiten gehen wenn Dein Partner zuhause ist ! 2. jeder kann einen Nebenjob annehmen solange es nicht bei der Konkurenz ist 3. wenn man auf anderer Leute Kosten leben will muß man sich auch solche Sprüche gefallen lassen ! 4.Du hast eine neue Familie gegründet also steh auch dazu mit allen Konsequenzen -sprich finanziellen Nachteilen !

Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 20:41



Antwort auf: nochmal wegen ehegatten unterhalt! @ andera und hanna!!

Hi Stern, dein Anwalt dürfte soweit Recht haben. Wegen des Alters deines Kindes und der Betreuung wird auch der Vater weiter einen Teil deines Unterhaltes aufbringen müssen,... vorübergehend. Normalerweise bedeutet die Aufnahme einer neuen Lebensgemeinschaft dass der Anspruch auf Ehegattenunterhalt erlischt. Wegen der Betreuung eines sehr jungen Kindes kann aber ein Anspruch auf Betreuungsnterhalt bestehen, der dann von beiden Kindsvätern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit getragen werden muss. u.U. kann sogar durch andere Berechnungsgrundlagen der Unterhalt durch den Vater vom 1. Kind entfallen. Ich denke, dass du den Auskünften deines Anwaltes vertrauen kannst. Warum hinterfragst du das überhaupt?

Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 16:08



Antwort auf: nochmal wegen ehegatten unterhalt! @ andera und hanna!!

Du hast vollkommen Recht!!!!!

Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 20:46



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