Hallo Frau Bader,
ich hatte gefragt, wie lange man für ein uneheliches Kind Unterhalt bezahlen muss.
Und wenn das Kind keine Ausbildungsstelle bekommt?
Somit entweder weiterführende Schule macht bis es nicht mehr schulpflichtig ist und dann Arbeitslos ist oder noch weiter auf die Schule geht?
Bis wann längsten muss man bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sylvia Wais
Mitglied inaktiv - 14.03.2007, 10:58
Antwort auf:
Nochmal: Wie lange Unterhalt?
Schau mal hier:
http://www.scheidung-online.de/ku_entf.htm
http://www.scheidung-online.de/ku_wann3.htm
Ganz kurz: Solange sich das kind in einer (aneiander angehängten Berufsausbildung) befindet ist Unterhalt zu zahlen.
Wenn das Kind in der lage ist, sich dann durch eienn erlernten Beruf selbst zu unterhalten, entfällt der Anspruch.
Ein Kind könnte also (im Extremfall), Hauptschule, Realschule machen, dann Abitur nachholen, dann lehere machen (hier evtl. Anrechnung des Azubieinkommens), dann AStudieren.
DANN erst danach entfällt der Unterhaltsanspruch.
Wäre aber bei jedem Kind, das mit im eigenen Haus gelebt hat auch so...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.03.2007, 11:11