Hallo, Frau Bader, habe da noch eine Frage: Ist es bei einer Verlängerung der Elternzeit in Form eines Neuantrages am 1. Arbeitstag egal, ob man vorher 1 Jahr oder 2 Jahre Elternzeit hatte? Ich habe ursprünglich 1 Jahr beantragt, welches demnächst endet, und möchte nun mein 2. Jahr neu beantragen. Ist das so möglich? Vielen Dank!!!
Mitglied inaktiv - 25.08.2004, 23:43