Hallo
hatte vor kurzem hier schin geschrieben. Einladung von der ARGE zu einer Maßnahme. Beginn 3 Tage vor Beginn Mutterschutz. bin in elternzeit Kind 17 Monate. bei der Geburt eigentlich mit AA gregelt, 2 Jahre zu hause. dann wieder JOB
habe bei der Arge angerufen, ich soll zu der Maßnahme auch wenn 3 Tage später mutterschutz beginnt. Die sagten mir stehe kein mutterschutz zu ist ja nur eine maßnahme. das ist doch nicht richtig oder?
habe auch gar keine möglichkeit die kleine unterzubringen.
kati
Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 12:38
Antwort auf:
Nochmal ARGE/SChwangerschaft
Hallo,
eigentlich machen die 3 Jahre nichts nach der Geburt - Sie stehen doch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.Ich würde darauf schriftl. hinweisen
Gegen die 3 Tage vor dem Mutterschutz spricht hingegen nichts - andere Mütter arbeiten ja auch bis zum Beginn des Mutterschutzes.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2009
Antwort auf:
Nochmal ARGE/SChwangerschaft
ja aber was oll ich 3 tage in einer maßnahme? klar andere arbeiten bis danin. ist ja nicht das problem. aber ich habe ja eine 17 monate alte tochter. und keinen Kigaplatz, vor allem für 3 tage.
danke für die schnelle antwort.
kati
Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 12:45
Antwort auf:
Nochmal ARGE/SChwangerschaft
Hallo,
das ist es ja - Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2009
Antwort auf:
Nochmal ARGE/SChwangerschaft
Danke.
werde wohl hinfahren müssen. man landet ja immer nur im call-cnter.
kati
Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 13:10