Hallo Frau Bader! Vor kurzem haben Sie mir sehr geholfen. Danke dafür. Jetzt habe ich zu meiner Frage von damals eine neue Frage: Mein letzter Beitrag: Hallo Frau Bader! Heute wende ich mich mal wieder mit einem speziellen "Problem" an Sie: Ich bin auf 325,-Euro-Basis beschäftigt und mein Mutterschutz beginnt am 23.06.03. Da es mir nach der Entbindung nicht mehr möglich ist, so wie bisher weiter zu arbeiten, habe ich mit meiner Chefin zusammen ausgemacht, dass wir mein Arbeitsverhältnis zum 30.6. auflösen. Jetzt sagt deren Steuerberater, dass es erst möglich ist, NACH dem Mutterschutz das Arbeitsverhältnis aufzulösen und meine Chefin die gesamte Mutterschutzzeit, also bis 8 Wochen nach der Entbindung, weiterzahlen muss und dieses Geld aber von der Krankenkasse wiederbekommt. Darauf haben Sie mir geantwortet, dass dieses zutrifft, wenn meine Chefin unter das U2-Verfahren fällt. Tut sie, aber meine Krankenkasse sagt, dass mir nur das einmalige Mutterschaftsgeld von 76 Euro zustehen und ich einen Antrag auf die einmalige Zahlung von 204 Euro vom Bundesvesicherungsamt stellen kann. Der Steuerberater sagt aber weiterhin, dass meine Chefin zahlen muss und sie das Geld auf jeden Fall von der KK zurückbekommt.... Ich weiß nicht mehr weiter! Ich will nicht, dass ich das Geld bekomme und dann womöglich zurückzahlen muss. Haben Sie einen Rat für mich oder können Sie mir sagen, wohin ich mich wenden kann? Wäre sehr nett von Ihnen, Danke im voraus, Karin Paul
Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 15:46