Frage: noch mal Arbeitsvertragsänderung

Noch mal ganz kurz... also sollte ich darauf bestehen, dass in dem Änderungsvertrag erwähnt wird, dass dieser nur für die Zeit der Elternzeit gilt? MfG Susanne

Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 12:56



Antwort auf: noch mal Arbeitsvertragsänderung

Hallo, auf jeden Fall. Es sei denn, Sie wollen nach dem EU die verkürzte Zeit arbeiten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2003



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